Pharmaton Vital Kapseln N (100 St)

Hersteller Sanofi-Aventis Deutschland GmbH GB Selbstmedikation /Consumer-Care
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code A13A
Preis Keine Angabe
Menge 100 St
Darreichung (DAR) WKA
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Zink Ion1mg
(H)3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehydHilfsstoff
(H)Eisen (II,III) oxidHilfsstoff
(H)Eisen (III) oxidHilfsstoff
(H)Erdnussöl, raffiniertHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)Glycerol 85+ACUHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Phospholipide (aus Sojabohne)Hilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
Kohlenhydrate0.0125BE
(H)SojabohnenölHilfsstoff
(H)Sojabohnenöl, part. hydriertHilfsstoff
(H)Sojaöl, gehärtetHilfsstoff
(H)Wachs, gelbHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Kapseln mit etwas Flüssigkeit einnehmen

Inkompatibilitäten

  • Antacida und Inhaltsstoffe aus Nahrungsbestandteilen, z.B. aus
    • Milch
    • Kaffee
    • schwarzem Tee
      • vermindern Eisenresorption
        • um mehrere Stunden zeitlich versetzte Einnahme empfohlen

Dosierung



  • Besserung des Allgemeinbefindens
    • Erwachsene und Kinder (ab 12 Jahre)
      • 1 Weichkapsel 1 - 2mal / Tag
    • Anwendungsdauer
      • Arzneimittel nur so lange einnehmen, wie Bedarf durch geeignete Ernährung nicht gedeckt werden kann

Indikation



  • traditionell zur Besserung des Allgemeinbefindens

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Ethanol. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigte, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.

Bisher keine Hinweise auf embryotox. / teratogene Risiken beim Menschen (Trimenon 1).

Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.

Wirkstoff geht nicht / nur geringfügig in Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.

Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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