Perenterol Junior 250mg (10 St)

Hersteller Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG
Wirkstoff Saccharomyces boulardii Trockenhefe
Wirkstoff Menge 250 mg
ATC Code A07FA02
Preis 4,83 €
Menge 10 St
Darreichung (DAR) PUL
Norm N1
Perenterol Junior 250mg (10 St)

Medikamente Prospekt

Saccharomyces boulardii, TrockenhefeAPg-1.8e+-010Keime
(H)FructoseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)Tutti Frutti Aroma, künstlichAromastoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Saccharomyces boulardii - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen Hefe, insb. gegen Saccharomyces boulardii
  • Patienten mit zentralem Venenkatheter
  • schwerkranke Patienten oder immunsupprimierte Patienten aufgrund des Fungämierisikos
  • Saccharomyces boulardi im Rahmen der Selbstmedikation
    • Säuglinge und Kleinkinder < 2 Jahren
    • Herstellerspezifische Angaben beachten!

Art der Anwendung



  • zur Einnahme
    • nach Einrühren in Flüssigkeit oder Nahrung
    • als Zusatz von Sondennahrungen
  • Dosierungsvorschriften gelten entsprechend für die einzelnen Beutel
  • Beutelinhalt in reichlich Wasser oder andere Getränke einrühren bzw. mit Speisen vermischen
  • Getränke und Speisen
    • nicht zu heiß (nicht > 50+ALA-C) oder eisgekühlt
  • Inhalt der Beutel nicht zusammen mit Alkohol einnehmen
  • A1g-ffnen der Beutel nicht in den Räumen von Patienten aufgrund der Gefahr einer Kontaminierung über die Raumluft
  • das medizinische Fachpersonal sollte bei der Handhabung von Probiotika für die Verabreichung Handschuhe tragen, die Handschuhe danach umgehend entsorgen und sich die Hände gründlich waschen

Dosierung



  • Durchfallerkrankungen
    • akute Durchfälle (Diarrhoen)
      • Säuglinge < 6 Monate
        • Anwendung nicht vorgesehen
        • unzureichende Untersuchungen zur Dosierung und Unbedenklichkeit
      • Säuglinge und Kleinkinder (6 Monate - 2 Jahre)
        • Behandlung nur nach Rücksprache mit dem Arzt
        • 1 Beutel (250 mg Trockenhefe aus Saccharomyces boulardii) 1 - 2mal / Tag
      • Kinder (2 - 11 Jahre)
        • 1 Beutel (250 mg Trockenhefe aus Saccharomyces boulardii) 1 - 2mal / Tag
      • Jugendliche ab 12 Jahre und Erwachsene
        • 1 Beutel (250 mg Trockenhefe aus Saccharomyces boulardii) 1 - 2mal / Tag
    • Vorbeugung von Reisediarrhoen
      • Kinder < 12 Jahre
        • Anwendung nicht vorgesehen
        • unzureichende Untersuchungen
      • Jugendliche ab 12 Jahre und Erwachsene
        • Anwendungsbeginn: 5 Tage vor Abreise
        • 1 Beutel 1 - 2mal / Tag
    • sondenernährungsbedingte Diarrhoen
      • Inhalt von 3 Beuteln Pulver in 1,5 Liter Nährlösung geben
  • Behandlungsdauer
    • Fortsetzung der Behandlung noch einige Tage nach Sistieren der Beschwerden
    • Vorbeugung von Reisediarrhöen
      • Behandlung konsequent über die gesamte Reisedauer
    • bei Durchfällen, die > 2 Tage andauern oder mit Blutbeimengungen oder Temperaturerhöhungen einhergehen, sollte ein Arzt aufgesucht werden

Indikation



  • symptomatische Behandlung akuter Diarrhöen, auch bei Reisediarrhö und Diarrhöen unter Sondenernährung
  • Vorbeugung von Reisediarrhöen

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Saccharomyces boulardii - peroral

  • Infektionen und parasitäre Erkrankungen
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • Fungämie bei Patienten mit zentralem Venenkatheter und bei schwerkranken oder immunsuppremierten Patienten
  • Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Blähungen
  • Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Überempfindlichkeitsreaktion in Form von Juckreiz, Urtikaria, lokalem oder generalisertem Exanthem sowie Quincke-+ANY-dem, Atemnot und anaphylaktischer Schock

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Saccharomyces boulardii - peroral

  • Saccharomyces boulardii in der Selbstmedikation
    • bei Durchfällen, die länger als 2 Tage oder mit Blutbeimengungen oder Temperaturerhöhrungen einhergehen oder einer Verschlechterung bzw. ausbleibenden Besserung der Symptomatik (Durchfall wie auch Akne), sollte ein Arzt aufgesucht werden
  • Vorsichtsmaßnahmen
    • bei Durchfallerkrankungen muss, insbesondere bei Kindern, auf Ersatz von Flüssigkeit und Elektrolyten als wichtigste therapeutische Maßnahme geachtet werden.
  • Fungämie
    • sehr selten wurde über Fälle von Fungämien (mit positivem Nachweis von Saccharomyces-Stämmen in der Blutkultur) berichtet
      • trat meist bei Patienten mit zentralem Venenkatheter, schwerkranken oder immunsuppremierten Patienten auf
    • Fungämie äußerte sich meist mit Fieber
    • nach Abbruch der Saccharomyces-Therapie, der Verabreichung von Antimykotika und, wenn notwendig, der Entfernung des Katheters war das Outcome zufriedenstellend
      • bei einigen schwerkranken Patienten kam es hingegen zu einem tödlichen Verlauf
  • Saccharomyces boulardii ist ein lebender Mikroorganismus
    • wie bei allen Medikamenten mit lebenden Mikroorganismen, muss daher die Handhabung des Arzneimittels in Gegenwart von Patienten mit zentralem aber auch peripherem Venenkatheter besonderer Aufmerksamkeit gewidmet werden, um jegliche Konatminierung durch die Hände und/oder Verbreitung über die Raumluft zu vermeiden

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Saccharomyces boulardii - peroral

siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Saccharomyces boulardii - peroral

  • sollte in der Schwangerschaft nicht angewendet werden
  • Ergebnisse experimenteller Untersuchungen für Saccharomyces cerevisiae nicht vorliegend
  • aus der verbreiteten Anwendung als Lebensmittel haben sich bisher keine Hinweise und Risiken in der Schwangerschaft ergeben

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Saccharomyces boulardii - peroral

  • sollte während der Stillzeit nicht angewendet werden
  • Ergebnisse experimenteller Untersuchungen für Saccharomyces cerevisiae nicht vorliegend
  • aus der verbreiteten Anwendung als Lebensmittel haben sich bisher keine Hinweise und Risiken in der Stillzeit ergeben

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antidiarrhoika, a) ausgenommen Elektrolytpräparate zur Rehydratation bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr b) ausgenommen Escherichia coli Stamm Nissle 1917 (mind. 108 vermehrungsfähige Zellen/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen c) ausgenommen Saccharomyzes boulardii bei Säuglingen ab dem 7. Lebensmonat, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen d) ausgenommen Racecadotril bei Säuglingen ab dem 4. Lebensmonat und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen e) ausgenommen Motilitätshemmer aa) nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptationsphase, bb) bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifischeTherapie nicht ausreichend ist. Eine längerfristige Anwendung (über 4 Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist von den genannten Ausnahmen abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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