Passiflora Nerventonikum (90 ml)

Hersteller Wala Heilmittel GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 10,35 €
Menge 90 ml
Darreichung (DAR) TON
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Salix vitellina e cortice et foliis ferm 33d (hom./anthr.)D28.35mg
(H)KohlenhydrateHilfsstoff0.2BE
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 5 Gramm]

Art der Anwendung



  • Schlafstörungen:
    • Sirup in etwas warmem Wasser schluckweise einnehmen
  • nervöse Unruhe:
    • unverdünnt oder mit Wasser verdünnt einnehmen

Dosierung



  • Schlafstörungen
    • 1 - 3 Teelöffel Sirup vor dem Schlafengehen
  • nervöse Unruhe:
    • 2 Teelöffel Sirup 3mal / Tag
    • Anwendungsdauer:
      • prinzipiell unbegrenzt
      • orientiert an Dauer der zu behandelnden Erkrankung
      • Behandlung im Allgemeinen nach 2 Wochen abgeschlossen
      • keine Besserung nach 2 - 3 Tagen: Arzt konsultieren
      • bei chronischen Krankheiten: in Absprache mit dem Arzt

Indikation



  • Anwendung gemäss der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis, dazu gehören:
    • Anregung der Lebensorganisation und Harmonisierung ihres Zusammenwirkens mit der Empfindungsorganisation bei vitaler oder nervöser Schwäche, z.B.
      • Schlafstörungen
      • Unruhe- und Erregungszustände
  • Hinweise:
    • Kinder bis 2. Lebensjahr:
      • häufig noch kein stabiler Schlaf-/Wachrhythmus
      • Einschlafstörungen oder nächtliches Aufwachen müssen keine behandlungsbeduerftigen Krankheitszeichen sein
    • länger anhaltende oder unklare Beschwerden: Arzt aufsuchen

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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