Hersteller | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH |
Wirkstoff | Ascorbinsäure |
Wirkstoff Menge | 7500 mg |
ATC Code | A11GA01 |
Preis | 752,49 € |
Menge | 60X50 ml |
Darreichung (DAR) | ILO |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
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Ascorbinsäure | 7.5 | g | ||
(H) | Natrium hydrogencarbonat | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, für Injektionszwecke | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 50 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Ascorbinsäure (Vitamin C) - invasiv- Überempfindlichkeit gegen Ascorbinsäure
- Oxalat-Urolithiasis (ggf. nach ärztlicher Rücksprache mögl., siehe Herstellerangaben)
- Eisen-Speichererkrankungen (ggf. nach ärztlicher Rücksprache mögl., siehe Herstellerangaben)
- Thalassämie
- Hämochromatose
- sideroblastische Anämie
Art der Anwendung
- langsame intravenöse Injektion bzw. bis zu 50 ml als Zusatz zur Infusion
Dosierung
Basiseinheit: 1 ml Injektionslösung enthält 150 mg Ascorbinsäure
- Therapie oder Prävention von klinischen Vitamin C-Mangelzuständen, die ernährungsmäßig nicht behoben werden können
- 5 ml Injektionslösung / Tag langsam i.v. injizieren (soweit nicht anders verordnet)
- bis zu 50 ml Injektionslösung als Zusatz zur Infusion
- Vitamin C-Substitution bei parenteraler Ernährung
- Erwachsene
- 100 - 500 mg Ascorbinsäure (0,7 - 3,3 ml Injektionslösung) / Tag i.v.
- Kinder
- 5 - 7 mg Ascorbinsäure / kg KG / Tag i.v.
- Kinder (< 12 Jahre)
- tägliche Maximaldosis: 5 - 7 mg Ascorbinsäure / kg KG i.v.
- Erwachsene
- Methämoglobinämie im Kindesalter
- 500 - 1000 mg Ascorbinsäure (3,3 - 6,6 ml Injektionslösung) 1mal i.v.
- bei Bedarf: Gabe mit gleicher Dosierung wiederholen
- Kinder < 12 Jahre:
- tägliche Maximaldosis: 100 mg Ascorbinsäure / kg KG
- Behandlungsdauer: richtet sich nach klinischem Bild und den labordiagnostischen Parametern
Indikation
- Therapie von klinischen Vitamin C-Mangelzuständen, die ernährungsmäßig nicht behoben oder oral substituiert werden können
- Methämoglobinämie im Kindesalter
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Ascorbinsäure (Vitamin C) - invasiv- Erkrankungen des Immunsystems
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- respiratorische und kutane Überempfindlichkeitsreaktionen
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- kurzfristige Kreislaufstörungen, z. B.
- Schwindel
- Übelkeit
- Sehstörungen
- Schüttelfrost (bei akuten Infekten)
- Temperaturanstieg (bei akuten Infekten)
- kurzfristige Kreislaufstörungen, z. B.
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Ascorbinsäure (Vitamin C) - invasiv- akutes Nierenversagen
- intravenöse Injektion hoher Dosen von kann durch Ausfällung von Calciumoxalatkristallen in der Niere zu akutem Nierenversagen aufgrund von Nierensteinen führen
- dies wurde schon bei Dosen von 1,5 - 2,5 g beobachtet
- Patienten mit bereits bestehender Niereninsuffizienz sind hierfür besonders gefährdet
- auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr (ca. 1+AL0- bis 2 l pro Tag) sollte geachtet werden
- Patienten mit rezidivierender Nierensteinbildung
- sollten die tägliche Vitamin C-Dosis von 100 - 200 mg Ascorbinsäure nicht überschreiten
- Patienten mit hochgradiger bzw. terminaler Niereninsuffizienz (Dialysepatienten)
- sollten nicht mehr als 50 - 100 mg Ascorbinsäure / Tag erhalten
- intravenöse Injektion hoher Dosen von kann durch Ausfällung von Calciumoxalatkristallen in der Niere zu akutem Nierenversagen aufgrund von Nierensteinen führen
- schwere Hämolysen
- wurden bei Patienten mit erythrozytärem Glucose-6-phosphat-Dehydrogenase-Mangel unter hohen Dosen von Vitamin C (4 g Ascorbinsäure / Tag) in Einzelfällen beobachtet
- eine Überschreitung der angegebenen Dosisempfehlung ist daher zu vermeiden
- wurden bei Patienten mit erythrozytärem Glucose-6-phosphat-Dehydrogenase-Mangel unter hohen Dosen von Vitamin C (4 g Ascorbinsäure / Tag) in Einzelfällen beobachtet
- akute Dyspnoe
- in Einzelfällen bei Behandlung mit hohen Dosen (ab 7,5 g Ascorbinsäure) bei Patienten mit bekannten Atemwegsbeschwerden (wie z. B. obstruktive und restriktive Bronchial- und Pulmonalerkrankungen) möglich
- bei diesen Patienten wird daher empfohlen die Behandlung mit niedrigeren Dosierungen zu beginnen
- in Einzelfällen bei Behandlung mit hohen Dosen (ab 7,5 g Ascorbinsäure) bei Patienten mit bekannten Atemwegsbeschwerden (wie z. B. obstruktive und restriktive Bronchial- und Pulmonalerkrankungen) möglich
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Ascorbinsäure (Vitamin C) - invasivsiehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Ascorbinsäure (Vitamin C) - invasiv- Ascorbinsäure kann in der Schwangerschaft angewendet werden
- die angegebene Dosierung (100 bis 500 mg Ascorbinsäure) täglich sollte dabei nicht überschritten werden
- Ascorbinsäure passiert die Plazentaschranke mittels einfacher Diffusion
- Fertilität
- Untersuchungen zur Beeinflussung der Fertilität liegen nicht vor
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Ascorbinsäure (Vitamin C) - invasiv- Ascorbinsäure kann in der Stillzeit angewendet werden
- die angegebene Dosierung (100 - 500 mg Ascorbinsäure) täglich sollte dabei nicht überschritten werden
- Ascorbinsäure wird in die Muttermilch sezerniert
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5 mg/Dosiseinheit). Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.