Paidoflor (20 St)

Hersteller Ardeypharm GmbH
Wirkstoff Lactobacillus acidophilus
Wirkstoff Menge 20 mg
ATC Code A07FA01
Preis 11,67 €
Menge 20 St
Darreichung (DAR) KTA
Norm Keine Angabe
Paidoflor (20 St)

Medikamente Prospekt

Lactobacillus acidophilus2e+-007-2e+-008Keime
(H)KohlenhydrateHilfsstoff0.08BE
(H)LactoseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Magnesium sulfat 7-WasserHilfsstoff
(H)Mangan (II) sulfatHilfsstoff
(H)NicotinsäureHilfsstoff
(H)RiboflavinHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen anderen Bestandteil
  • Galactose-Unverträglichkeit
  • Lactose-Intoleranz durch Lactose-Insuffizienz
  • Glucose-Galactose-Malabsorption

Art der Anwendung



  • Erwachsene und Kinder
    • Einnahme zerkaut zu den Mahlzeiten
  • Säuglinge und Kleinkinder
    • Einnahme nach Zerkleinerung und Mischen in trinkwarmer Milch oder handwarmem Brei

Dosierung



  • traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel zur Unterstützung der Darmfunktion
    • Erwachsene
      • 3 Kautabletten 1-3mal / Tag
    • Schulkinder
      • 3 Kautabletten 1-2mal / Tag
    • Säuglinge und Kleinkinder
      • 1 Kautablette 1-2mal / Tag
    • Behandlungsdauer
      • bei akuten Darmbeschwerden
        • bis zur Besserung der Symptome
      • bei chronisch funktionellen Störungen
        • min. 6 Wochen

Indikation



  • traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel zur Unterstützung der Darmfunktion
    • Darmträgheit
    • Durchfall

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Hinweise
    • das Arzneimittel ersetzt nicht die notwendige Therapie zum Flüssigkeitsersatz oder sonstige Maßnahmen, z.B. vorübergehender Verzicht auf feste Nahrung

Kontraindikation (relativ)



  • akuter Durchfall mit hohem Fieber oder Blutbeimengungen
  • Kleinkinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

Einnahme während des Essens.

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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