Hersteller | Weber & Weber GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 20,43 € |
Menge | 50 ml |
Darreichung (DAR) | MIS |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Sanguinaria canadensis (hom./anthr.) | A2AA8-/td> | 7.5 | AtQ-l | |
(H) | Ethanol 43% (M/M) | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Mischung zum Einnehmen
Dosierung
- Bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12 x täglich, bei chronischen Verlaufsformen 1 - 3 x täglich die folgenden Einzeldosen einnehmen:
- Erwachsene: 12 - 15 Tropfen
- Kinder zwischen 6 und 12 Jahren: 5 - 10 Tropfen
- Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr: 4 - 7 Tropfen
- Säuglinge bis zum 1. Lebensjahr nach Einholung von medizinischem Rat: 2 - 4 Tropfen
- Die Einzeldosis von 5 Tropfen enthält etwa 90 mg Alkohol.
- Infekte im Nasen- und Rachenraum können insbesondere bei Kindern leicht auf das Mittelohr übergreifen. Das Arzneimittel sollte daher frühzeitig bei ersten Anzeichen eines Infektes der oberen Luftwege eingenommen werden. Die Therapie sollte fortgesetzt werden bis alle Symptome abgeklungen sind.
- Dauer der Anwendung:
- Das Arzneimittel sollte nicht länger als 8 Wochen eingenommen werden.
Indikation
- Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab.
- Dazu gehört:
- Besserung der Beschwerden bei Mittelohrentzündung, Schnupfen.
- Dazu gehört:
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.