Hersteller | GlaxoSmithKline Consumer Healthcare |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | A07FA01 |
Preis | 51,31 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | HKP |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Lactobacillus gasseri Kulturlyophilisat | 25 | mg | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose | Hilfsstoff | 42 | mg |
Glucose | 21 | mg | ||
Galactose | 21 | mg | ||
(H) | Natrium dodecylsulfat | Hilfsstoff | ||
(H) | Saccharose | Hilfsstoff | 20 | mg |
(H) | Silicium dioxid, gefällt | Hilfsstoff | ||
(H) | Gesamt Kohlenhydrate | Zusatzangabe | 0.005 | BE |
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut)
- bekannte Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile
- Säuglinge bis zum vollendeten 1. Lebensjahr
- Patienten mit geschwächter Immunabwehr (z.B. HIV-Infektion, Organtransplantation, Leukämie, bösartige Tumore, Bestrahlung, Chemotherapie, langzeitig hoch dosierte Kortisonbehandlung)
Art der Anwendung
- Einnahme zu den Mahlzeiten, unzerkaut und mit etwas Flüssigkeit
- Kleinkinder können den Kapselinhalt in lauwarmer Flüssigkeit oder Brei einnehmen
- das Gemisch sollte sofort eingenommen werden
- das Gemisch sollte sofort eingenommen werden
Dosierung
- Traditionell angewendet als mild wirksames Arzneimittel zur Unterstützung der Darmfunktion, z.B. bei Darmträgheit und Durchfall
- Erwachsene
- 1 Kapsel 3mal / Tag
- akute Durchfälle
- 2 Kapseln 3mal / Tag
- Erhaltungsdosis, nach Abklingen der Beschwerden: 1 Kapsel 1mal / Tag
- Kinder
- 1 Kapsel 1 - 2mal / Tag
- Behandlungsdauer: prinzipiell nicht begrenzt
- Erwachsene
- 1 Kapsel 3mal / Tag
- akute Durchfälle
- 2 Kapseln 3mal / Tag
- Erhaltungsdosis, nach Abklingen der Beschwerden: 1 Kapsel 1mal / Tag
- Kinder
- 1 Kapsel 1 - 2mal / Tag
- Behandlungsdauer: prinzipiell nicht begrenzt
Indikation
- Traditionell angewendet als mild wirksames Arzneimittel zur Unterstützung der Darmfunktion, z.B. bei Darmträgheit und Durchfall
Nebenwirkungen
- Nebenwirkungen sind bisher nicht bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Anwendung dieses Arzneimittels hat lediglich unterstützenden Charakter
- darf im Erkrankungsfall nur als Ergänzung zu sonstigen wirksamen Therapiemaßnahmen erfolgen
- bei Auftreten von akuten oder länger andauernden Beschwerden bzw. unklaren Beschwerden im Magen-Darm-Bereich sollte Arzt aufgesucht werden
- gleichzeitige Gabe von Antibiotika: Wirksamkeit von Omniflora N kann herabgesetzt werden
Kontraindikation (relativ)
- akuterDurchfall mit hohem Fieber oder Blutbeimengung
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- keine ausreichenden Untersuchungen, deswegen Einnahme nicht empfohlen
- aus Anwendung von Lactobacillus gasseri und Bifidobacterium longum als Arzneimittel oder in Lebensmitteln: bisher keine Anhaltspunkte für Risiken
Stillzeithinweise
- keine ausreichenden Untersuchungen, deswegen Einnahme nicht empfohlen
- aus Anwendung von Lactobacillus gasseri und Bifidobacterium longum als Arzneimittel oder in Lebensmitteln: bisher keine Anhaltspunkte für Risiken
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.