Novirell B1 50mg Inj Loes (10X1 ml)

Hersteller Sanorell Pharma GmbH & Co. KG
Wirkstoff Thiamin
Wirkstoff Menge 44,59 mg
ATC Code A11DA01
Preis 22,9 €
Menge 10X1 ml
Darreichung (DAR) ILO
Norm N2
Novirell B1 50mg Inj Loes (10X1 ml)

Medikamente Prospekt

Thiamin44.59mg
(H)Dinatrium edetat 2-WasserHilfsstoff
(H)Natrium tartratHilfsstoff
(H)PropylenglycolHilfsstoff200mg
(H)Wasser, für InjektionszweckeHilfsstoff
(H)WeinsäureHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Thiamin (Vitamin B1) - invasiv

  • Überempfindlichkeit gegen Thiamin

Art der Anwendung



  • Injektionslösung vorsichtig und langsam intramuskulär oder intravenös injizieren

Dosierung



Basiseinheit: 1 Ampulle mit 1ml Injektionslösung enthält 50 mg Thiaminhydrochlorid

  • Therapie klinischer Vitamin-B1-Mangelzustände
    • 50 - 100 mg Thiaminchloridhydrochlorid / Tag i.m. oder i. v.
    • in Einzelfällen Dosiserhöhung möglich
    • Anwendungsdauer: orientiert an der Ursache des Thiaminmangels

Indikation



  • Therapie klinischer Vitamin-B1-Mangelzustände

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Thiamin (Vitamin B1) - invasiv

  • Erkrankungen des Immunsystems
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • Überempfindlichkeitsreaktionen, inkl.
        • Schweißausbrüche
        • Tachykardie
        • Hautreaktionen mit Juckreiz und Urtikaria
      • Schockzustände
  • Erkankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • Exantheme
  • Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und Mediastinums
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • Atemnot

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Thiamin (Vitamin B1) - invasiv

  • anaphylaktoide Schockzustände nach parenteraler Gabe sind sehr selten, aber möglich
  • Gabe von Vitamin B1 ist nur in der Anfangsbehandlung schwerer Formen der Wernicke-Enzephalopathie und der Beri-Beri indiziert

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Thiamin (Vitamin B1) - invasiv

siehe Thrapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Thiamin (Vitamin B1) - invasiv

  • Anwendung während der Schwangerschaft nur nach sorgfältiger Nutzen/Risiko-Abwägung durch den behandelnden Arzt
  • empfohlene tägliche Zufuhr für Vitamin B1: 1,5 - 1,7 mg
  • bisher keine Risiken bei der Anwendung von Vitamin B1 in der empfohlenen Dosierungen bekannt
  • systematische Untersuchungen zur Anwendung von Vitamin B1 in Dosierungen oberhalb des angegebenen Tagesbedarfs liegen nicht vor
  • Fertilität
    • Untersuchungen zur Beeinflussung der Fertilität liegen nicht vor

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Thiamin (Vitamin B1) - invasiv

  • Anwendung während der Stillzeit nur nach sorgfältiger Nutzen/Risiko-Abwägung durch den behandelnden Arzt
  • Vitamin B1 geht in die Muttermilch über

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5 mg/Dosiseinheit). Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

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