Nortase (100 St)

Hersteller Repha GmbH Biologische Arzneimittel
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code A09AA02
Preis 46,27 €
Menge 100 St
Darreichung (DAR) KAP
Norm N2
Nortase (100 St)

Medikamente Prospekt

Rizolipase7000FIP-E
(H)Eisen (III) oxid, rotHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut)



  • NortaseArgA8-/sup> sollte nicht angewendet werden bei akuter Pankreatitis, im akuten Schub einer chronischen Pankreatitis und bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Schimmelpilze (Schimmelpilzallergie) oder einen anderen Bestandteil von NortaseArgA8-/sup>.

Art der Anwendung



  • Die Kapseln werden unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit (Wasser, Saft oder lauwarmer Tee) während einer Mahlzeit oder einer Zwischenmahlzeit geschluckt.

Dosierung



  • Die Dosierung von NortaseArgA8-/sup> wird je nach Schwere der Erkrankung vom Arzt festgelegt. Als Richtwert kann eine tägliche Dosis von 30.000 - 100.000 FIP-Einheiten Lipase, 200 - 6.000 FIP-Einheiten Amylase und 100 - 300 FIP-Einheiten Protease empfohlen werden. Für die Lipase entspricht dies ca. 5 - 15 Kapseln NortaseArgA8-/sup> pro Tag, die jeweils verteilt zu den Mahlzeiten (1 - 3 Kapseln pro Mahlzeit) eingenommen werden sollten.
  • Die Behandlung mit NortaseArgA8-/sup> richtet sich auf das Ziel, ein normales Körpergewicht zu erreichen bzw. zu halten und die Stuhlgangshäufigkeit und -beschaffenheit zu normalisieren.
  • Bei Patienten mit Mukoviszidose sollte die Dosis unter Berücksichtigung von Menge und Zusammensetzung der Mahlzeiten die für eine adäquate Fettresorption notwendige Enzymdosis nicht überschreiten. Auf eine reichliche Flüssigkeitszufuhr ist zu achten.
  • Die Dauer der Anwendung wird in Abhängigkeit von der Behandlungsbedürftigkeit der Erkrankung vom behandelnden Arzt festgelegt. Eine grundsätzliche Beschränkung der Behandlungsdauer besteht nicht.

Indikation



  • Störungen der exokrinen Pankreasfunktion, die mit einer Maldigestion einhergehen.

Nebenwirkungen



  • In seltenen Fällen wurden unspezifische Begleiterscheinungen wie Diarrhoe, Übelkeit, Obstipation und Oberbauchbeschwerden sowie allergisch bedingte Atem- und Hautreaktionen nach berufsbedingter Sensibilisierung mit Schimmelpilzenzymen beobachtet.

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
    • Patienten mit der seltenen hereditären Galactose-Intoleranz, Lactase-Mangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption sollten NortaseArgA8-/sup> nicht einnehmen.
  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
    • Folsäure
      • Die Resorption von Folsäure kann durch die Einnahme verdauungsenzymhaltiger Fertigarzneimittel vermindert sein, so dass eine zusätzliche Folsäurezufuhr erforderlich sein kann.
    • Acarbose, Miglitol
      • Die Wirkung der oralen Antidiabetika Acarbose und Miglitol kann durch die gleichzeitige Einnahme von Verdauungsenzymen herabgesetzt werden.
  • Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
    • NortaseArgA8-/sup> hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
  • Überdosierung
    • Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.

Kontraindikation (relativ)



keine Informationen vorhanden

Schwangerschaftshinweise



  • Es bestehen keine Bedenken gegen die Einnahme während der Schwangerschaft.

Stillzeithinweise



  • Es bestehen keine Bedenken gegen die Einnahme während der Stillzeit.

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Pankreasenzyme nur zur Behandlung der chronischen, exokrinen Pankreasinsuffizienz oder Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreasinsuffizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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