Nomon Mono (120 St)

Hersteller Maxmedic Pharma GmbH
Wirkstoff Kürbissamen Trockenextrakt (15-30:1) Auszugsmitt
Wirkstoff Menge 105 mg
ATC Code G04B
Preis 35,07 €
Menge 120 St
Darreichung (DAR) KAP
Norm N2
Nomon Mono (120 St)

Medikamente Prospekt

Kürbissamen Trockenextrakt, (15-30:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V)105mg
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearat (Ph. Eur.) [pflanzlich]Hilfsstoff
(H)Maisstärke, vorverkleistertHilfsstoff
(H)Natrium dodecylsulfatHilfsstoff
(H)Patentblau V, NatriumsalzHilfsstoff
(H)Silicium dioxid 1-WasserHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Kürbissamen Trockenextrakt, (15-30:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V) - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen Trockenextrakt aus Kürbissamen

Art der Anwendung



  • Kapseln ungeöffnet und unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit (ca. 1 Glas Wasser) nach den Mahlzeiten einnehmen

Dosierung



  • traditionell angewendet zur Linderung von Beschwerden der ableitenden Harnwege
    • Erwachsene
      • 1 Kapsel 3mal / Tag
      • Anwendungsdauer
        • Einnahme nicht > 12 Wochen ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker
    • Kinder und Jugendliche < 18 Jahre
      • keine Anwendung
    • ältere Patienten
      • keine Daten für konkrete Dosierungsempfehlungen
    • eingeschränkte Nierenfunktion
      • keine Daten für konkrete Dosierungsempfehlungen
    • eingeschränkte Leberfunktion
      • keine Daten für konkrete Dosierungsempfehlungen

Indikation



  • traditionell angewendet zur Linderung von Beschwerden der ableitenden Harnwege nachdem schwerwiegende Erkrankungen durch einen Arzt ausgeschlossen wurden, bei Erwachsenen
    • mit einer gutartigen Prostatavergrößerung
    • mit einer überaktiven Blase
  • Hinweis:
    • traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Kürbissamen Trockenextrakt, (15-30:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V) - peroral

  • Erkrankungen des Immunsystems
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Überempfindlichkeitsreaktionen
        • Hautausschläge
        • Nesselsucht
        • Gesichtsödeme
        • Kloß- und Engegefühl mit Atemnot
        • Kreislaufzusammenbruch (anaphylaktischer Schock)
  • Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
    • häufig: größer bzw. gleich 1/100 bis kleiner 1/10
      • Magen-Darm-Beschwerden

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Kürbissamen Trockenextrakt, (15-30:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V) - peroral

  • bisher keine Anhaltspunkte für Risiken
    • nach verbreiteter Anwendung von Kürbissamenöl als Arzneimittel und Lebensmittel
  • Kinder und Jugendliche (< 18 Jahre)
    • Anwendung nicht empfohlen, da Harnwegsbeschwerden bei diesen Personengruppen ärztliche Diagnose/Überwachung erfordern
    • bei Kindern und Jugendlichen keine ausreichenden Untersuchungen vorliegend
  • Arzt aufsuchen beim Auftreten von Krankheitszeichen wie
    • Fieber
    • wiederkehrende Harnwegsinfekte
    • Schmerzen beim Wasserlassen
    • Krämpfe
    • plötzlicher, akuter Harnverhalt
    • Blut im Urin
  • bei fortlaufenden Krankheitssymptomen oder beim Auftreten anderer als in der Packungsbeilage erwähnten Nebenwirkungen
    • Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige Person konsultieren

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Kürbissamen Trockenextrakt, (15-30:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V) - peroral

siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Kürbissamen Trockenextrakt, (15-30:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V) - peroral

  • Anwendung während der Schwangerschaft wird nicht empfohlen
    • aufgrund des Fehlens ausreichender Daten
  • keine oder nur sehr begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung bei Schwangeren
  • keine ausreichenden tierexperimentellen Studien in Bezug auf Reproduktionstoxizität
  • Sicherheit von Kürbisextrakten während der Schwangerschaft wurde nicht nachgewiesen
  • Fertilität
    • keine Daten zur Fertilität

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Kürbissamen Trockenextrakt, (15-30:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V) - peroral

  • Anwendung während der Stillzeit wird nicht empfohlen
    • aufgrund des Fehlens ausreichender Daten
  • Sicherheit von Kürbisextrakten während der Stillzeit wurde nicht nachgewiesen
  • nicht bekannt, ob der Wirkstoff oder seine Metabolite in die Muttermilch übergehen
  • Risiko für das Neugeborene kann nicht ausgeschlossen werden

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

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