Hersteller | Dhu-Arzneimittel GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 11,89 € |
Menge | 30 ml |
Darreichung (DAR) | MIS |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Phosphorus (hom./anthr.) | D5 | 100 | mg | |
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Kontraindikation (absolut)
- Alkoholkranke
Art der Anwendung
- Tropfen eine halbe Stunde vor oder nach den Mahlzeiten einnehmen
- Tropfen vor dem Schlucken einige Zeit im Mund behalten
Dosierung
- Anwendungsgebiete entsprechend dem homöopathischen Arzneibild
- akute Beschwerden
- 1. - 2. Tag: 5 - 10 Tropfen stündlich bis zur Besserung
- Höchstdosis: 5 - 10 Tropfen 12mal / Tag
- bei abklingenden Beschwerden
- 5 - 10 Tropfen 3mal / Tag
- Behandlungsdauer: Ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit anwenden
- akute Beschwerden
Indikation
- Anwendungsgebiete leitet sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören
- Fieberhafte grippale Infekte
Nebenwirkungen
- keine bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Arzt aufsuchen bei länger anhaltenden oder über 39+ALA-C ansteigenden Fieber sowie bei allen unklaren oder neu auftretenden Beschwerden
- Erstverschlimmerung
- Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern
- In diesem Fall Arzneimittel absetzen und Arzt aufsuchen
Kontraindikation (relativ)
- Leberkranke
- Kinder unter 12 Jahren
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen
- Alkoholgehalt beachten
- nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden
Stillzeithinweise
- keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen
- Alkoholgehalt beachten
- nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.