Nisylen (30 ml)

Hersteller Dhu-Arzneimittel GmbH & Co. KG
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 11,89 €
Menge 30 ml
Darreichung (DAR) MIS
Norm N1

Medikamente Prospekt

Phosphorus (hom./anthr.)D5100mg
(H)EthanolHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Kontraindikation (absolut)



  • Alkoholkranke

Art der Anwendung



  • Tropfen eine halbe Stunde vor oder nach den Mahlzeiten einnehmen
  • Tropfen vor dem Schlucken einige Zeit im Mund behalten

Dosierung



  • Anwendungsgebiete entsprechend dem homöopathischen Arzneibild
    • akute Beschwerden
      • 1. - 2. Tag: 5 - 10 Tropfen stündlich bis zur Besserung
      • Höchstdosis: 5 - 10 Tropfen 12mal / Tag
    • bei abklingenden Beschwerden
      • 5 - 10 Tropfen 3mal / Tag
    • Behandlungsdauer: Ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit anwenden

Indikation



  • Anwendungsgebiete leitet sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören
    • Fieberhafte grippale Infekte

Nebenwirkungen



  • keine bekannt

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Arzt aufsuchen bei länger anhaltenden oder über 39+ALA-C ansteigenden Fieber sowie bei allen unklaren oder neu auftretenden Beschwerden
  • Erstverschlimmerung
    • Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern
    • In diesem Fall Arzneimittel absetzen und Arzt aufsuchen

Kontraindikation (relativ)



  • Leberkranke
  • Kinder unter 12 Jahren
  • Schwangerschaft
  • Stillzeit

Schwangerschaftshinweise



  • keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen
  • Alkoholgehalt beachten
  • nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden

Stillzeithinweise



  • keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen
  • Alkoholgehalt beachten
  • nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden

Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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