Hersteller | Dentinox Lenk & Schuppan KG |
Wirkstoff | Glycerol |
Wirkstoff Menge | 1500 mg |
ATC Code | A06AX01 |
Preis | 4,48 € |
Menge | 6 St |
Darreichung (DAR) | ESU |
Norm | N1 |
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Glycerol | 1.5 | g | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Glycerol - rektal- Überempfindlichkeit gegen Glycerol
- Ileus
- unklare Bauchschmerzen
- Verdacht auf Appendizitis
Art der Anwendung
- Zäpfchen am besten unmittelbar vor der Anwendung leicht mit Wasser anfeuchten
- vorsichtig mit der Spitze voran tief in den After einführen
Dosierung
- Behandlung Verstopfung
- Erwachsene und Schulkinder
- bei Bedarf ca. 20 - 30 Min. vor der beabsichtigten Entleerung: 1 Zäpfchen 1 - 2mal / Tag
- Behandlungsdauer: entscheidet der Arzt
- Erwachsene und Schulkinder
- Anwendung zur Darmentleerung vor rektalen Untersuchungen (Rektoskopie)
- Erwachsene und Schulkinder
- bei Bedarf ca. 20 - 30 Min. vor der beabsichtigten Entleerung: 1 Zäpfchen 1 - 2mal / Tag
- Erwachsene und Schulkinder
- adjuvante Behandlung zur Erweichung des Stuhls bei Hämorrhoiden und Analfissuren
- Erwachsene und Schulkinder
- bei Bedarf ca. 20 - 30 Min. vor der beabsichtigten Entleerung: 1 Zäpfchen 1 - 2mal / Tag
- Behandlungsdauer: entscheidet der Arzt
- Erwachsene und Schulkinder
Indikation
- Behandlung Verstopfung
- Anwendung zur Darmentleerung vor rektalen Untersuchungen (Rektoskopie)
- adjuvante Behandlung zur Erweichung des Stuhls bei Hämorrhoiden und Analfissuren
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Glycerol - rektal- Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- Reizungen der Enddarmschleimhaut
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Glycerol - rektal- Allgemein
- Bei den Zäpfchen kann eine feuchte und glänzende Oberfläche auftreten
- Qualität und Wirkungsweise wird dadurch nicht beeinflusst
- Anwendung von Abführmitteln sollte bei Verstopfung nur kurzfristig erfolgen
- längerfristige Anwendung führt häufig zu einer Verstärkung der Darmträgheit
- bei chronischer Verstopfung sollte eine differenzialdiagnostische Abklärung erfolgen
- Behandlung im Allgemeinen erst dann empfohlen, wenn mit langfristigen Maßnahmen, wie der Veränderung der Ernährung (ballast- und quellstoffreiche Kost sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr) und des Lebensstils (z. B. ausreichende körperliche Bewegung) kein oder noch kein ausreichender Erfolg erzielt werden kann
- Bei den Zäpfchen kann eine feuchte und glänzende Oberfläche auftreten
- bei unklaren abdominellen Beschwerden (z. B. Verdacht auf Appendizitis)
- Anwendung nur unter besonderer Vorsicht
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Glycerol - rektalsiehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Glycerol - rektal- keine Berichte über schädliche Wirkungen während der Schwangerschaft
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Glycerol - rektal- keine Berichte über schädliche Wirkungen während der Stillzeit
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mucoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.