Hersteller | Repha GmbH Biologische Arzneimittel |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | A07XA |
Preis | 11,31 € |
Menge | 50 St |
Darreichung (DAR) | UTA |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Myrrhe | 100 | mg | ||
(H) | Bienenwachs | Hilfsstoff | ||
(H) | Calcium carbonat | Hilfsstoff | ||
(H) | Carnaubawachs | Hilfsstoff | ||
(H) | Cellulose | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen (III) oxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen hydroxide | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen oxide | Hilfsstoff | ||
(H) | Glucosesirup Trockensubstanz | Hilfsstoff | ||
(H) | Kakao Butter | Hilfsstoff | ||
(H) | Macrogol | Hilfsstoff | ||
(H) | Povidon K90 | Hilfsstoff | ||
(H) | Saccharose | Hilfsstoff | ||
(H) | Schellack | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Stearinsäure | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Gesamt Kohlenhydrate | Zusatzangabe | 0.008 | BE |
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut)
- bekannte Allergien gegen Korbblütler
Art der Anwendung
- Einnahme der überzogenen Tabletten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit vor den Mahlzeiten
Dosierung
- traditionelles Arzneimittel zur Unterstützung der Magen-Darm-Funktion
- Erwachsene, Jugendliche >/= 12 Jahre
- 4 Tabletten 3mal / Tag
- Behandlungsdauer
- nicht begrenzt
- Erwachsene, Jugendliche >/= 12 Jahre
Indikation
- traditionell angewendet zur Unterstützung der Magen-Darm-Funktion
- traditionelles Arzneimittel, ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert
Nebenwirkungen
- keine bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- entfällt
Kontraindikation (relativ)
siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise
- keine ausreichenden Untersuchungen in der Schwangerschaft
- Anwendung nicht empfohlen
Stillzeithinweise
- keine ausreichenden Untersuchungen in der Stillzeit
- Anwendung nicht empfohlen
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antidiarrhoika, a) ausgenommen Elektrolytpräparate zur Rehydratation bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr b) ausgenommen Escherichia coli Stamm Nissle 1917 (mind. 108 vermehrungsfähige Zellen/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen c) ausgenommen Saccharomyzes boulardii bei Säuglingen ab dem 7. Lebensmonat, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen d) ausgenommen Racecadotril bei Säuglingen ab dem 4. Lebensmonat und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen e) ausgenommen Motilitätshemmer aa) nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptationsphase, bb) bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifischeTherapie nicht ausreichend ist. Eine längerfristige Anwendung (über 4 Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist von den genannten Ausnahmen abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.