Mobilat Duoaktiv Schmerz (50 g)

Hersteller STADA GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code M02AC
Preis 7,79 €
Menge 50 g
Darreichung (DAR) SAL
Norm N1
Mobilat Duoaktiv Schmerz (50 g)

Medikamente Prospekt

Salicylsäure20mg
(H)2-AminoethanolHilfsstoff
(H)Cetylstearylalkohol, emulgierend (Typ A)Hilfsstoff
(H)Glycerol 85+ACUHilfsstoff
(H)IsopropylalkoholHilfsstoff
(H)Myristyl alkoholHilfsstoff
(H)StearinsäureHilfsstoff
(H)ThymolHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
(H)WollwachsalkoholsalbeHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Art der Anwendung



  • Salbe dünn auf die betroffenen Körperpartien auftragen und leicht einreiben
  • vor Anlegen eines Verbandes Salbe einige Minuten auf der Haut eintrocknen lassen
  • von der Anwendung eines Okklusiv-Verbandes wird abgeraten

Dosierung



Basiseinheit: 1 g Salbe enthält 2 mg Chondroitinpolysulfat aus Rindertracheen und 20 mg Salicylsäure.

  • unterstützende lokale Behandlung von schmerzhaften stumpfen Traumen
    • je nach Größe der schmerzhaften Stelle: 5 - 15 cm langer Salbenstrang (3 - 9,5 g Salbe) 2 - 3mal / Tag
    • max. Tagesdosis: 28,5 g Salbe (57 mg Chondroitinpolysulfat und 570 mg Salicylsäure)
    • Behandlungsdauer
      • entscheidet behandelnder Arzt
      • in der Regel 11 Tage ausreichend, therapeutischer Nutzen über diesen Zeitraum hinaus nicht belegt

Indikation



  • unterstützende lokale Behandlung von schmerzhaften stumpfen Traumen, wie Zerrungen, Verstauchungen oder Prellungen, z.B. bei Sportverletzungen
  • Hinweis
    • bei Beschwerden, die länger als 3 Tage anhalten: Arzt aufsuchen

Tierexperimentelle Daten und / oder Erfahrung beim Menschen ergaben ein erhöhtes Risiko peripartaler Komplikationen.

Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.

Wirkstoff geht in die Muttermilch über, wegen unzureichender Erfahrung bezüglich der Auswirkungen auf den Säugling muss im Einzelfall auf Basis der klinischen Gesamtsituation entschieden werden: bei zwingender Indikation abstillen oder Stillpause.

Der Wirkstoff geht in die Muttermilch über, aber wegen unzureichender Erfahrung bezüglich der Auswirkungen auf den Säugling muss im Einzelfall und nach Abwägen der klinischen Gesamtsituation entschieden werden, ob während der Gabe des Arzneimittels abgestillt oder eine Stillpause eingelegt werden muss.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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