Hersteller | Merz Consumer Care GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | A11JC |
Preis | Keine Angabe |
Menge | 120 St |
Darreichung (DAR) | UTA |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Kontraindikation (absolut)
- bekannte Überempfindlichkeit (Allergie) gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile
Art der Anwendung
- Einnahme der überzogenen Tabletten morgens und abends unzerkaut mit Flüssigkeit
Aufbrauchfristen
- nach Anbruch der Glasflasche (OP mit 60, 120, 134 oder 200 überzogenen Tabletten): 12 Monate
Dosierung
- traditionelle Anwendung zur Unterstützung der Hautfunktion, zur Vorbeugung von Mangelschäden an Haut, Haaren und Nägeln
- 1 überzogene Tablette 2mal / Tag
- Kinder (< 12 Jahre)
- Anwendung nicht empfohlen (keine ausreichenden Untersuchungen)
Indikation
- traditionelle Anwendung zur Unterstützung der Hautfunktion, zur Vorbeugung von Mangelschäden an Haut, Haaren und Nägeln
Nebenwirkungen
- Bisher keine Nebenwirkungen bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Angaben beruhen ausschließl. auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung.
- beim Auftreten von Krankheitszeichen Arzt aufsuchen
Kontraindikation (relativ)
- siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise
- Anwendung in der Schwangerschaft nicht empfohlen (keine ausreichenden Untersuchungen)
Stillzeithinweise
- Anwendung in der Stillzeit nicht empfohlen (keine ausreichenden Untersuchungen)
Enthält Ethanol. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigte, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Bisher keine Hinweise auf embryotox. / teratogene Risiken beim Menschen (Trimenon 1).
Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.
Wirkstoff geht nicht / nur geringfügig in Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.