Mercurialis Salbe (30 g)

Hersteller Wala Heilmittel GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 10,64 €
Menge 30 g
Darreichung (DAR) SAL
Norm N1

Medikamente Prospekt

Allium cepa/Mercurialis comp. (hom./anthr.)
(H)Erdnussöl, raffiniertHilfsstoff
(H)Vaselin, wei+AN8Hilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
(H)WollwachsHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Art der Anwendung



  • Salbe dünn auf die erkrankten Hautbezirke auftragen
  • Anwendung als Salbenverband
    • Salbenstrang auf Verbandmull aufbringen
    • entzündetes Gebiet über 24 Stunden damit abdecken (Heftpflaster-Befestigung oder lockerer Mullbindenverband)
    • nach 24 Stunden Salbenverband erneuern
  • nicht in das Auge einbringen oder auf Schleimhäute auftragen
  • nicht auf frischen, offenen Wunden anwenden

Dosierung



Basiseinheit: 10 g Salbe enthalten 0,1 g Allium cepa ferm 34a +ANg-, 0,2 g Calendula officinalis ex herba ferm 33c +ANg- (HAB, Vs. 33c) und 0,5 g Mercurialis perennis ferm 34c +ANg-.

  • Harmonisierung des Zusammenwirkens von Empfindungs- und Lebensorganisation in Haut und Unterhaut bei chronisch-entzündlichen Prozessen, eitrigen schlecht heilenden Wunden, Ekzemen
    • 0,5 - 2 cm langen Salbenstrang (je nach Größe des betroffenen Gebietes) 1 - 3mal / Tag
    • Verwendung als Salbenverband
      • ca. 2 - 5 cm langer Salbenstrang
    • Behandlungsdauer
      • bei nach 1 Woche ausbleibender Besserung, Arzt konsultieren
      • u.U. längerfristige Behandlung notwendig

Indikation



  • Anwendung gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis, dazu gehören
    • Harmonisierung des Zusammenwirkens von Empfindungs- und Lebensorganisation in Haut und Unterhaut bei
      • chronisch-entzündlichen Prozessen
      • eitrigen, schlecht heilenden Wunden
      • Ekzemen

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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