Me Sabona (50 St)

Hersteller Mit Gesundheit GmbH
Wirkstoff Melissenblätter Trockenextrakt (4-8:1) Auszugsmi
Wirkstoff Menge 164 mg
ATC Code N05CM
Preis 11,69 €
Menge 50 St
Darreichung (DAR) HKP
Norm N1
Me Sabona (50 St)

Medikamente Prospekt

Melissenblätter Trockenextrakt, (4-8:1), Auszugsmittel: Wasser164mg
(H)Eisen (II,III) oxidHilfsstoff
(H)Eisen (III) hydroxid oxidHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)IndigocarminHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
Lactose
(H)Natrium dodecylsulfatHilfsstoff
(H)Povidon K25Hilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme in aufrechter Körperhaltung mit ausreichend Flüssigkeit, z.B. mit 1 Glas Wasser
  • funktionelle Magen-Darm-Beschwerden
    • Einnahme zu den Mahlzeiten
  • Einschlafstörungen
    • Einnahme 1/2 Stunde vor dem Schlafengehen

Dosierung



  • funktionelle Magen-Darm-Beschwerden
    • Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
      • 2 - 3 Hartkapseln 2 - 3mal / Tag
  • Einschlafstörungen
    • Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
      • 2 - 3 Hartkapseln 1mal / Tag ( 1/2 Stunde vor dem Schlafengehen)
  • Anwendungsdauer
    • Anwendungsdauer prinzipiell nicht begrenzt
    • falls Einschlafstörungen länger als 2 Wochen andauern oder sich verschlimmern
      • Arzt aufsuchen
    • falls Verdauungsbeschwerden länger als 1 Woche andauern oder periodisch wiederkehren
      • Arzt aufsuchen
  • Dosisanpassung
    • Kinder < 12 Jahre
      • Arzneimittel soll von dieser Patientengruppe nicht eingenommen werden (keine ausreichenden Untersuchungen)

Indikation



  • Nervös bedingte Einschlafstörungen
  • Funktionelle Magen-Darm-Beschwerden

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Carminativa, - ausgenommen bei Säuglingen und Kleinkindern Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist, von der genannten Ausnahme abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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