Hersteller | Repha GmbH Biologische Arzneimittel |
Wirkstoff | Andornkraut Fluidextrakt (1:09 - 11) Auszugsmi |
Wirkstoff Menge | 1040 mg |
ATC Code | R05CA |
Preis | 10,71 € |
Menge | 50 ml |
Darreichung (DAR) | TRO |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Andornkraut Fluidextrakt, (1:0,9 - 1,1), Auszugsmittel: Ethanol 30% (V/V) | 1.04 | g | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut)
- bekannte Überempfindlichkeit gegen Andornkraut
Art der Anwendung
- Tropfen mit ausreichend Flüssigkeit vor oder zu den Mahlzeiten einnehmen
Dosierung
Basiseinheit: 1 ml (entspr. 1,04 g) enthält 1,04 g Fluidextrakt aus Andornkraut (1:0,9-1,1), Auszugsmittel: Ethanol 30 % (V/V) / 1 ml Fluidextrakt entspricht ca. 24 Tropfen
- zur Schleimlösung bei Husten im Rahmen von Erkältungen
- Erwachsene, Jugendliche >/= 12 Jahre
- 40 Tropfen 3mal / Tag
- Tagesgesamtdosis: 120 Tropfen
- Kinder < 12 Jahre
- keine ausreichenden Untersuchungen
- Anwendung nicht empfohlen
- Behandlungsdauer
- im Rahmen der Selbstmedikation nicht > 1 Woche einnehmen
- keine klinischen Daten über Langzeitanwendungen
- Erwachsene, Jugendliche >/= 12 Jahre
Indikation
- traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Schleimlösung bei Husten im Rahmen von Erkältungen
- ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert
Nebenwirkungen
- keine bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- in der Packungsbeilage wird der Patient auf folgendes hingewiesen:
- bei Fieber, Atemnot, eitrigem oder blutigem Auswurf, sowie bei Beschwerden die länger als eine Woche andauern, sollte ein Arzt aufgesucht werden
- Kinder < 12 Jahre
- keine ausreichenden Untersuchungen
- Anwendung nicht empfohlen
Kontraindikation (relativ)
siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise
- keine ausreichenden Untersuchungen in der Schwangerschaft
- Einnahme nicht empfohlen
Stillzeithinweise
- keine ausreichenden Untersuchungen in der Stillzeit
- Einnahme nicht empfohlen
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.