Hersteller | Wala Heilmittel GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 10,64 € |
Menge | 30 g |
Darreichung (DAR) | VGE |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Thymianöl | 1 | mg | ||
(H) | Glycerol | Hilfsstoff | ||
(H) | Litsea cubebabeerenöl | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid Lösung, wässrig kolloidal | Hilfsstoff | ||
(H) | Teebaumöl | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
(H) | Xanthan gummi | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Art der Anwendung
- Gel mittels beiliegendem Dosierrohr im Liegen in die Scheide einführen
- Kinder (6 - 11 Jahre)
- Anwendung nur im Bereich der äußeren Genitale
- Gebrauchsanweisung für Dosierrohr
- Rohr auf Tube aufschrauben
- ca. 2 - 3 cm Gel aus Tube in das Rohr hineindrücken
- Rohr abschrauben, tief in Scheide einführen und mittels Druck auf Stempel entleeren
- Tube wieder mit Schraubkappe verschließen und Dosierrohr mit Wasser und flüssiger Seife reinigen
Dosierung
- Harmonisierung des Wesensgliedergefüges bei Entzündungen der weiblichen Geschlechtsorgane
- Anwendung 2 - 3mal / Woche bis 1 - 2mal / Tag
- Säuglinge und Kleinkinder: Anwendung kontraindiziert
- Behandlungsdauer
- akute Erkrankungen
- sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein
- bei innerhalb von 3 - 5 Tagen ausbleibender Besserung Arzt aufsuchen
- chronische Krankheiten
- nach ärztlicher Absprache
- nicht für einen längerfristigen Gebrauch geeignet (enthält Majorankraut)
- akute Erkrankungen
Indikation
- Anwendung gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis, dazu gehören
- Harmonisierung des Wesensgliedergefüges bei Entzündungen der weiblichen Geschlechtsorgane, z.B.
- Scheidenentzündung
- Entzündung der Schamteile
- Scheidenausfluss
- Harmonisierung des Wesensgliedergefüges bei Entzündungen der weiblichen Geschlechtsorgane, z.B.
- Hinweis
- bei Auftreten von Fieber und/ oder bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden bedarf es einer ärztlichen Abklärung
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.