Magnesiocard IV (50X10 ml)

Hersteller Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG
Wirkstoff Magnesium Ion
Wirkstoff Menge 72,9 mg
ATC Code A12CC05
Preis 58 €
Menge 50X10 ml
Darreichung (DAR) ILO
Norm Keine Angabe
Magnesiocard IV (50X10 ml)

Medikamente Prospekt

Magnesium Ion72.9mg
(H)Wasser, für InjektionszweckeHilfsstoff
[Basiseinheit = 10 Milliliter]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Magnesiumaspartat - invasiv

  • Überempfindlichkeit gegen Magnesiumaspartat
  • AV-Block oder sonstige kardiale Überleitungsstörungen
  • ausgeprägte Bradykardie
  • schwere Niereninsuffizienz
  • Anurie
  • Exsikkose
  • Myasthenia gravis
  • Infektsteindiathese (Calcium-Magnesium-Ammoniumphosphatsteine)

Art der Anwendung



  • Lösung zur sehr langsamen i.v. Injektion am liegenden Patienten (erste 3 ml Injektionslösung / 3 Min.)
  • Patienten nach Injektion 10 - 20 Min. ruhen lassen
  • gelegentlich können Sensationen auftreten, wie von Calcium-Injektion bekannt

Dosierung



Basiseinheit: 1 Ampulle zu 10 ml Injektionslösung enthält 737,6 mg Magnesiunaspartat-hydrochlorid x 3 H2O (3 mmol bzw. 72,9 mg Magnesium).

  • nachgewiesener Magnesiummangel, falls Ursache für Störungen der Muskeltätigkeit
    • 1 Ampulle 1mal / 1 - 2 Tage
    • Dauer der Anwendung
      • abhängig vom Ausmaß des Magnesiummangels
      • liegt im Ermessen des Arztes
    • Kinder und Jugendliche
      • keine Daten
    • eingeschränkte Nierenfunktion
      • vorsichtige Dosierung
      • Überwachung des Serum-Magnesiumspiegels
    • eingeschränkte Leberfunktion
      • unzureichende Datenlage
      • keine Dosierungsempfehlungen
    • starke Müdigkeitserscheinungen nach hochdosierter Magnesiumgabe
      • möglicher Hinweis auf überhöhten Magnesium-Serum-Spiegel
      • Dosisreduktion bzw. Behandlungsunterbrechung

Indikation



  • nachgewiesener Magnesiummangel, falls Ursache für Störungen der Muskeltätigkeit (neuromuskuläre Störungen, Wadenkrämpfe) und wenn orale Therapie nicht möglich ist

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Magnesiumaspartat - invasiv

  • Herzerkrankungen
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • Bradykardie
      • Überleitungsstörungen
  • Gefässerkrankungen
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • periphere Gefäßerweiterungen
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • bei i.v. Anwendung
        • Wärmegefühl
        • Flush
  • Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • bei zu schneller i.v. Injektion
        • Übelkeit
        • Erbrechen
        • Mundtrockenheit
  • Erkrankungen des Nervensystems
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • bei zu schneller i.v. Injektion
        • Kopfschmerzen
        • vereinzelt starkes Schwindelgefühl
        • Agitiertheit
        • Erregung
        • Tremor
  • Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • bei zu schneller i.v. Injektion
        • Kribbeln
        • Schwitzen

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Magnesiumaspartat - invasiv

  • bei der Anwendung können gelegentlich Sensationen auftreten, wie sie von der Calcium-Injektion bekannt sind
  • eine i.v. Injektion der i.m. Darreichungsform ist unbedingt zu vermeiden, da dabei in verstärktem Maße Sensationen auftreten können, wie sie von der intravenösen Calcium-Injektion bekannt sind
  • Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
    • starke Müdigkeitserscheinungen nach hochdosierter Gabe können darauf hinweisen, dass bereits ein überhöhter Serum-Magnesium-Spiegel erreicht ist
    • in diesem Fall Dosis verringern bzw. Medikation vorübergehend absetzen
  • bei hochdosierter parenteraler Magnesiumtherapie muss Folgendes geprüft werden
    • Patellarsehnenreflexe müssen erhalten sein
    • Atemfrequenz darf 16 Atemzüge pro Min. nicht unterschreiten
    • Urinausscheidung soll mind. 25 ml pro Stunde betragen
      • ist sie geringer, besteht die Gefahr der Hypermagnesiämie
    • als Antidot müssen Ampullen mit Calciumgluconat 10% bereitgehalten werden
      • sollte bei lebensbedrohlichen Zuständen das Antidot nicht ausreichend sein, sind intensivmedizinische Maßnahmen zu ergreifen
    • vorsichtige Dosierung erforderlich bei Patienten mit renaler Funktionseinschränkung
      • Serum-Magnesium-Spiegel dieser Patienten überwachen

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Magnesiumaspartat - invasiv

siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Magnesiumaspartat - invasiv

  • kann in der Schwangerschaft angewendet werden
  • keine Hinweise auf ein Fehlbildungsrisiko
  • bei hochdosierter Verabreichung kurz vor der Geburt
    • Überwachung des Neubeborenen in den ersten 24 - 48 Lebensstunden auf Anzeichen von Toxizität
      • neurologische Depression mit Atemdepression
      • Muskelschwäche
      • Verlust von Reflexen

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Magnesiumaspartat - invasiv

  • kann in der Stillzeit angewendet werden

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Magnesiumverbindungen, parenteral, nur zur Behandlung bei nachgewiesenem Magnesiummangel und zur Behandlung bei erhöhtem Eklampsierisiko. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

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