Hersteller | Heilerde-Gesellschaft Luvos Just GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Heilerde |
Wirkstoff Menge | 900 mg |
ATC Code | A02AX |
Preis | 15,59 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | KAP |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
- Luvos Heilerde 1 Fein (480 g) [7,79 €]
- Luvos Heilerde 1 Fein (950 g) [12,66 €]
- Luvos Heilerde Ultrafein (380 g) [9,74 €]
- Luvos Heilerde Ultrafein (750 g) [15,59 €]
- Luvos Heilerde Ultrafein (200 g) [5,64 €]
- Luvos Heilerde 1 Fein (200 g) [4,18 €]
- Bullrichs Heilerde Ein+Auf (500 g)
- Bullrichs Heilerde Kapseln (48 St)
- Luvos Heilerde (60 St) [9,75 €]
Heilerde | 900 | mg | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Einnahme der Kapseln
- unzerkaut mit etwas Flüssigkeit, am besten im Stehen
- morgens nüchtern und abends vor dem Schlafengehen sowie bei Bedarf jeweils 1/2 Stunde vor oder nach dem Essen
- im zeitlichen Abstand von 1 - 2 Stunden vor oder nach der Einnahme anderer Arzneimittel (ausgeprägtes Vermögen, andere Stoffe zu binden)
Dosierung
- Sodbrennen, säurebedingte Magenbeschwerden
- Erwachsene und Heranwachsende (> 12 Jahre)
- 3 Hartkapseln 2mal / Tag
- bei stärkeren Beschwerden: 3 Kapseln 3mal / Tag
- Behandlungsdauer
- Dauer der Beschwerden
- Erwachsene und Heranwachsende (> 12 Jahre)
Indikation
- traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel bei
- Sodbrennen
- säurebedingten Magenbeschwerden
- Hinweis
- Arzt aufsuchen, falls Beschwerden > 1 Woche anhalten
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.