Luvos Heilerde 1 Fein (480 g)

Hersteller Heilerde-Gesellschaft Luvos Just GmbH & Co. KG
Wirkstoff Heilerde
Wirkstoff Menge 1000 mg
ATC Code A02AX
Preis 7,79 €
Menge 480 g
Darreichung (DAR) PUL
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Heilerde1g
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Art der Anwendung



  • Pulver in ein 1/2 Glas Wasser, Mineralwasser oder Tee einrühren und in kleinen Schlucken trinken
  • Einnahme
    • morgens nüchtern und abends vor dem Schlafengehen sowie bei Bedarf jeweils 1/2 Stunde vor oder nach dem Essen erfolgen
    • im zeitlichen Abstand von 1 - 2 Stunden vor oder nach der Einnahme anderer Arzneimittel (ausgeprägtes Vermögen, andere Stoffe zu binden)

Dosierung



Basiseinheit: 100 g Pulver enthalten 100 g Heilerde.

  • Sodbrennen, säurebedingte Magenbeschwerden, Durchfall
    • Erwachsene, Heranwachsende (> 12 Jahre) und ältere Menschen
      • 1 - 2 Messlöffel/ Portionsbeutel 2mal / Tag
      • bei stärkeren Beschwerden: 1 - 2 Messlöffel 3mal / Tag
      • Durchfall
        • mehrere Messlöffel voll / Portionsbeutel im Verlauf weniger Stunden
    • Behandlungsdauer
      • Dauer der Beschwerden
      • Durchfälle > 2 Tage oder mit Blutbeimengungen/ Fieber und Kreislaufstörungen: Arzt aufsuchen!
    • Kinder (< 2 Jahre)
      • Anwendung kontraindiziert
    • Kinder (2 - 12 Jahre)
      • Anwendung nicht empfohlen (keine ausreichenden Untersuchungen)
    • schwere Störungen der Nierenfunktion
      • Anwendung kontraindiziert

Indikation



  • traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel bei
    • Durchfall
    • Sodbrennen
    • säurebedingten Magenbeschwerden
  • Hinweis
    • stärkere Durchfälle mit Blut- und Schleimauflagerungen und Bauchkrämpfen sowie Durchfälle, die > 3 Tage anhalten, haben in der Regel ernst zu nehmende Ursachen und sollten von einem Arzt behandelt werden
    • bei Durchfall, insbes. bei Heranwachsenden und älteren Menschen, auf Ersatz von Flüssigkeiten und Elektrolyten als wichtigste therapeutische Maßnahme achten

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antidiarrhoika, a) ausgenommen Elektrolytpräparate zur Rehydratation bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr b) ausgenommen Escherichia coli Stamm Nissle 1917 (mind. 108 vermehrungsfähige Zellen/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen c) ausgenommen Saccharomyzes boulardii bei Säuglingen ab dem 7. Lebensmonat, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen d) ausgenommen Racecadotril bei Säuglingen ab dem 4. Lebensmonat und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen e) ausgenommen Motilitätshemmer aa) nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptationsphase, bb) bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifischeTherapie nicht ausreichend ist. Eine längerfristige Anwendung (über 4 Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist von den genannten Ausnahmen abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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