Hersteller | Mibe_GmbH Arzneimittel |
Wirkstoff | Eisen (II) Ion |
Wirkstoff Menge | 80,5 mg |
ATC Code | B03AA03 |
Preis | 5,57 € |
Menge | 20 St |
Darreichung (DAR) | BTA |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
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- Eisen Verla 35mg (50 St) [7,31 €]
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Eisen (II) Ion | 80.5 | mg | ||
(H) | Apfelsinen Aroma | Aromastoff | ||
Vanillin | ||||
(H) | Ascorbinsäure | Hilfsstoff | ||
(H) | Citronensäure, wasserfrei | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium carbonat | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium cyclamat | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium hydrogencarbonat | Hilfsstoff | ||
(H) | Saccharin, Natriumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Weinsäure | Hilfsstoff | ||
(H) | Gesamt Natrium Ion | Zusatzangabe | 9.5 | mmol |
Gesamt Natrium Ion | 220 | mg | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Eisen(II)gluconat - peroral- Eisenspeicherkrankheit
- Hämolysen
- Sideroachrestische Anämie
- Thalassämie
- Bleianämie
- Porphyria cutanea tarda
- Hämochromatose
- hereditären Hämochromatosen (Typ 1- 4)
- sekundären Hämosiderosen (bei chronischen Hämolysen mit Zeichen der Eisenüberladung, bei Thalassämie und anderen Hämoglobinopathien)
- Hämolytische Anämie
- Anämien, verursacht durch Infektionen oder Tumore (sofern nicht gleichzeitig ein Eisenmangel besteht)
- wiederholte oder chronische Bluttransfusionen
- Säuglinge und Kleinkinder KG < 5 kg
Art der Anwendung
- in 1/2 - 1 Glas Wasser auflösen und 1/2 - 1 Stunde vor den Mahlzeiten einnehmen
- im Bedarfsfall auch in Vitamin-C-haltigem Fruchtsaft lösen
- bei Kindern kann die Lösung zwecks noch besserer Verträglichkeit mit der Nahrung vermischt werden
- beim Auftreten von Magen-Darm-Störungen
- Reduktion der Einzeldosen oder
- Einnahme möglichst zu fleischreichen und Vitamin-C-haltigen Mahlzeiten
Dosierung
- Nachgewiesene Eisenmangelzustände - insbesondere Eisenmangelanämien
- Erwachsene
- 1 Brausetablette (80,5 mg Eisen(II)-Ionen) / Tag
- bei höhergradigen Anämien
- 2 - 3 Brausetabletten (161 - 241,5 mg Eisen(II)-Ionen) / Tag
- Kinder und Jugendliche
- 3 - 5 mg Fe(II)-Ionen/kg Körpergewicht (KG) / Tag
- Kinder >/= 16 kg KG und Jugendliche
- 1 Brausetablette (80,5 mg Eisen(II)-Ionen) / Tag
- Dosierung nicht überschreiten wegen der Gefahr einer möglichen Eisenvergiftung
- Kindern < 16 kg KG
- kontraindiziert
- Dauer der Anwendung
- grundsätzlich ist eine Eisentherapie über längere Zeit durchzuführen
- um Therapieerfolg zu erzielen, ist eine Anwendung von mind. 8 Wochen erforderlich
- Erwachsene
Indikation
- Nachgewiesene Eisenmangelzustände - insbesondere Eisenmangelanämien bei Erwachsenen und Kindern >/= 16 kg Körpergewicht - verursacht durch:
- vermehrten Eisenverlust (z. B. bei verstärkten Regelblutungen, nach Operationen, Blutspenden, bei Blutungen infolge Erkrankungen des Verdauungstraktes)
- verminderte Eisenresorption (z. B. nach Entfernung von Magen- oder Darmabschnitten)
- erhöhten Eisenbedarf (z. B. in der Schwangerschaft)
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Eisen(II)gluconat - peroral- Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes
- häufig: größer bzw. gleich 1/100 bis kleiner 1/10
- Dunkelfärbung des Stuhls (unbedenklich)
- flüssige orale Darreichungsform: reversible Verfärbung des Zahnbereiches
- Obstipation
- gastrointestinale Störungen z.B.
- epigastrische Schmerzen
- Übelkeit
- Erbrechen
- Diarrhöe
- ohne Häufigkeitsangabe
- Bauchschmerzen
- Gastrointestinale Blutung
- Sodbrennen
- flüssige orale Darreichungsform: Reversible Verfärbung des Zahnbereiches
- bei Patienten, die unter chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen leiden (z. B.
Colitis ulcerosa, Morbus Crohn) können zum Teil heftige Magen-Darm-Beschwerden auftreten
- häufig: größer bzw. gleich 1/100 bis kleiner 1/10
- Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
- selten: größer bzw. gleich 1/10000 bis kleiner 1/1000
- Überempfindlichkeitsreaktionen (z. B. Hauterscheinungen, Exanthem, Hautausschlag und Urtikaria)
- anaphylaktische Reaktion
- selten: größer bzw. gleich 1/10000 bis kleiner 1/1000
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Eisen(II)gluconat - peroral- Dunkelfärbung des Stuhls ohne Bedeutung
- Eisenüberdosierung
- um das Risiko einer möglichen Eisenüberdosierung zu vermeiden ist besondere Vorsicht
geboten, falls diätetische oder andere Eisensalz-Ergänzungen verwendet werden
- um das Risiko einer möglichen Eisenüberdosierung zu vermeiden ist besondere Vorsicht
- bei vorbestehenden gastrointestinale Erkrankungen wie
- Entzündungen der Magen-Darmschleimhaut
- Geschwüren der Magen-Darmschleimhaut
- chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
- Darmstenosen
- Divertikeln
- Gastritis
- besondere Vorsicht geboten
- Nutzen der Behandlung sorgfältig gegen das Risiko einer Verschlimmerung der Magen-Darmerkrankung abwägen
- Ursache des Eisenmangels
- Insbesondere bei älteren Menschen mit zunächst nicht erklärbarem Eisenmangel bzw. Anämie muss sorgfältig nach der Ursache des Eisenmangels bzw. der Blutungsquelle gesucht werden
- Patienten mit schwerer sowie chronischer Nierenerkrankung, die Erythropoetin benötigen
- sollten mit Vorsicht behandelt werden und
- Eisen sollte intravenös verabreicht werden, da oral verabreichtes Eisen bei urämischen Individuen schlecht aufgenommen wird
- Leberfunktionsstörungen
- mit Vorsicht bei Patienten mit Leberfunktionsstörungen und bei Patienten, die an Alkoholismus leiden
- Überdosierung
- eine Überdosierung kann vor allem bei Kindern Vergiftungen verursachen
- Zahnverfärbungen flüssigen oralen Darreichungsformen
- Verfärbungen der Zähne können auftreten
- können sich entsprechend der wissenschaftlichen Literatur spontan nach Absetzen des Arzneimittels zurückbilden oder müssen durch Verwendung einer schleifenden Zahnpasta oder
durch eine professionelle Zahnreinigung entfernt werden
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Eisen(II)gluconat - peroralsiehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Eisen(II)gluconat - peroral- sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung
- Einnahme nicht über längere Zeit und in höherer Dosierung ab 100-200 mg Eisen2+- / Tag
- keine kontrollierten Studien vorliegend zu Anwendung in Schwangerschaft
- keine Berichte über unerwünschte Wirkungen nach Einnahme oraler Eisenpräparate in therapeutischen
Dosierungen zur Behandlung von Anämien in der Schwangerschaft bekannt- orale Eisenpräparate wurden schwangeren und stillenden Frauen in großem Umfang ohne schädigende Wirkung verordnet
- eine Eisen-Ergänzung kann während Schwangerschaft und Stillzeit notwendig sein, um das Risiko eines Eisenmangels und dessen Konsequenzen zu verringern.
- Schädigung des Feten und Aborte bei Eisenintoxikation beobachtet
- unzureichend im Tierversuch auf reproduktionstoxische Eigenschaften geprüft
- Fertilität
- es liegen keine Daten zur Fertilität vor
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Eisen(II)gluconat - peroral- sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung
- orale Eisenpräparate wurden schwangeren und stillenden Frauen in großem Umfang ohne schädigende Wirkung verordnet
- eine Eisen-Ergänzung kann während Schwangerschaft und Stillzeit notwendig sein, um das Risiko eines Eisenmangels und dessen Konsequenzen zu verringern
Einnahme vor dem Essen.
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Eisen-(II)-Verbindungen nur zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanämie. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.