Lioran Die Passionsblume (80 St)

Hersteller Niehaus Pharma GmbH & Co. KG
Wirkstoff Passionsblumen Trockenextrakt (5-7:1) Auszugsmit
Wirkstoff Menge 260 mg
ATC Code N05CM
Preis 24,08 €
Menge 80 St
Darreichung (DAR) HKP
Norm Keine Angabe
Lioran Die Passionsblume (80 St)

Medikamente Prospekt

Passionsblumen Trockenextrakt, (5-7:1), Auszugsmittel: Methanol 60% (V/V)260mg
(H)Cellulose PulverHilfsstoff
(H)Chlorophyllin Kupfer KomplexHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Natrium dodecylsulfatHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegen Passionsblume sowie gegenüber einen der sonstigen Bestandteile

Art der Anwendung



  • zum Einnehmen
  • Hartkapseln unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen

Dosierung



  • nervöse Unruhezustände
    • 1 - 2 Hartkapseln (260 - 520 mg Trockenextrakt aus Passionsblumenkraut, entsprechend 1560 - 3120 mg Passionsblume) 3mal / Tag
    • max. Tagesdosis: 5 Hartkapseln
    • Jugendliche ab 12 Jahren
      • 1 Hartkapsel (260 mg Trockenextrakt aus Passionsblumenkraut entsprechend 1560 mg Passionsblume) 3 - 4mal / Tag
    • Behandlungsdauer
      • prinzipiell nicht begrenzt

Dosisanpassung

  • Leberinsuffizienz
    • keine hinreichenden Daten für konkrete Dosierungsempfehlungen
  • Niereninsuffizienz
    • keine hinreichenden Daten für konkrete Dosierungsempfehlungen

Indikation



  • nervöse Unruhezustände

Nebenwirkungen



  • Erkrankungen des Immunsystems
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Überempfindlichkeit (Vaskulitis)
  • Herzerkrankungen
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Tachykardie
  • Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Nausea

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Kinder
    • keine ausreichenden Untersuchungen
    • soll bei Kindern < 12 Jahre nicht angewendet werden
  • länger andauernde Unruhezustände
    • Patient sollte (wie bei allen unklaren Beschwerden) Arzt aufsuchen
  • Patienten mit seltener hereditären Galactose-Intoleranz, Lactase-Mangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption
    • sollten Arzneimittel nicht einnehmen
  • Wechselwirkungen
    • gleichzeitige Einnahme von synthetischen Beruhigungsmitteln (wie Benzodiazepine) ohne Rücksprache mit dem Arzt nicht empfohlen (obwohl keine klinischen Daten zu Wechselwirkungen mit synthetischen Beruhigungsmitteln vorliegen)
  • Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit
    • Verkehrsfähigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen können beeinträchtigt werden
    • beeinträchtigte Patienten sollten nicht fahren oder Maschinen bedienen

Kontraindikation (relativ)



siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise



  • Ergebnisse experimenteller Untersuchungen liegen nicht vor, daher sollte das Arzneimittel in der Schwangerschaft nicht eingenommen werden
  • bisher keine Anhaltspunkte für Risiken in der Schwangerschaft aus der verbreiteten Anwendung von Passionsblume als Arzneimittel
  • Fertilität: keine Untersuchungen durchgeführt

Stillzeithinweise



  • Ergebnisse experimenteller Untersuchungen liegen nicht vor, daher sollte das Arzneimittel in der Stillzeit nicht eingenommen werden
  • bisher keine Anhaltspunkte für Risiken in der Stillzeit aus der verbreiteten Anwendung von Passionsblume als Arzneimittel

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Arzneistoff und/oder Nebenwirkung, Teilnahme am Straßenverkehr und Bedienen von Maschinen eingeschränkt möglich.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.

 

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Rechtliche Hinweise

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