Hersteller | Niehaus Pharma GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Passionsblumen Trockenextrakt (5-7:1) Auszugsmit |
Wirkstoff Menge | 260 mg |
ATC Code | N05CM |
Preis | 10,18 € |
Menge | 30 St |
Darreichung (DAR) | HKP |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Passionsblumen Trockenextrakt, (5-7:1), Auszugsmittel: Methanol 60% (V/V) | 260 | mg | ||
(H) | Cellulose Pulver | Hilfsstoff | ||
(H) | Chlorophyllin Kupfer Komplex | Hilfsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium dodecylsulfat | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegen Passionsblume sowie gegenüber einen der sonstigen Bestandteile
Art der Anwendung
- zum Einnehmen
- Hartkapseln unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen
Dosierung
- nervöse Unruhezustände
- 1 - 2 Hartkapseln (260 - 520 mg Trockenextrakt aus Passionsblumenkraut, entsprechend 1560 - 3120 mg Passionsblume) 3mal / Tag
- max. Tagesdosis: 5 Hartkapseln
- Jugendliche ab 12 Jahren
- 1 Hartkapsel (260 mg Trockenextrakt aus Passionsblumenkraut entsprechend 1560 mg Passionsblume) 3 - 4mal / Tag
- Behandlungsdauer
- prinzipiell nicht begrenzt
Dosisanpassung
- Leberinsuffizienz
- keine hinreichenden Daten für konkrete Dosierungsempfehlungen
- Niereninsuffizienz
- keine hinreichenden Daten für konkrete Dosierungsempfehlungen
Indikation
- nervöse Unruhezustände
Nebenwirkungen
- Erkrankungen des Immunsystems
- ohne Häufigkeitsangabe
- Überempfindlichkeit (Vaskulitis)
- ohne Häufigkeitsangabe
- Herzerkrankungen
- ohne Häufigkeitsangabe
- Tachykardie
- ohne Häufigkeitsangabe
- Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
- ohne Häufigkeitsangabe
- Nausea
- ohne Häufigkeitsangabe
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Kinder
- keine ausreichenden Untersuchungen
- soll bei Kindern < 12 Jahre nicht angewendet werden
- länger andauernde Unruhezustände
- Patient sollte (wie bei allen unklaren Beschwerden) Arzt aufsuchen
- Patienten mit seltener hereditären Galactose-Intoleranz, Lactase-Mangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption
- sollten Arzneimittel nicht einnehmen
- Wechselwirkungen
- gleichzeitige Einnahme von synthetischen Beruhigungsmitteln (wie Benzodiazepine) ohne Rücksprache mit dem Arzt nicht empfohlen (obwohl keine klinischen Daten zu Wechselwirkungen mit synthetischen Beruhigungsmitteln vorliegen)
- Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit
- Verkehrsfähigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen können beeinträchtigt werden
- beeinträchtigte Patienten sollten nicht fahren oder Maschinen bedienen
Kontraindikation (relativ)
siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise
- Ergebnisse experimenteller Untersuchungen liegen nicht vor, daher sollte das Arzneimittel in der Schwangerschaft nicht eingenommen werden
- bisher keine Anhaltspunkte für Risiken in der Schwangerschaft aus der verbreiteten Anwendung von Passionsblume als Arzneimittel
- Fertilität: keine Untersuchungen durchgeführt
Stillzeithinweise
- Ergebnisse experimenteller Untersuchungen liegen nicht vor, daher sollte das Arzneimittel in der Stillzeit nicht eingenommen werden
- bisher keine Anhaltspunkte für Risiken in der Stillzeit aus der verbreiteten Anwendung von Passionsblume als Arzneimittel
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Arzneistoff und/oder Nebenwirkung, Teilnahme am Straßenverkehr und Bedienen von Maschinen eingeschränkt möglich.
Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.