Hersteller | Weleda AG |
Wirkstoff | Levisticum Rh (hom./anthr.) |
Wirkstoff Menge | 1 ml |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 17,02 € |
Menge | 20 ml |
Darreichung (DAR) | DIL |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Levisticum (hom./anthr.) | ||||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Tropfen zum Einnehmen
- nach vergessener Einnahme nicht die doppelte Dosis einnehmen
Dosierung
Basiseinheit: 10 ml flüssige, wässrige Verdünnung enthalten Levisticum officinale Rh Dil. D3.
- Mangelernährung durch Verdauungsschwäche mit nervöser Überempfindlichkeit, Entzündungen im Nerven-Sinnes-Bereich, z.B. zur Begleitbehandlung bei Mittelohrentzündung und Folgezuständen
- Erwachsene und Jugendliche (+ACY-gt+ADsAPQ- 12 Jahre)
- 5 - 10 Tropfen 1 - 3mal / Tag
- akute Entzündungen: 5 - 10 Tropfen 1mal / 1 - 2 Stunden
- Schulkinder (6 - 11 Jahre)
- 5 - 8 Tropfen 1 - 3mal / Tag
- akute Entzündungen: 5 - 8 Tropfen 1mal / 1 - 2 Stunden
- Kleinkinder (3 - 5 Jahre)
- 5 Tropfen 1 - 3mal / Tag
- akute Entzündungen: 5 Tropfen 1mal / 1 - 2 Stunden
- Säuglinge und Kleinkinder (+ACY-lt+ADsAPQ- 2 Jahre)
- 3 - 5 Tropfen 1 - 3mal / Tag
- akute Entzündungen: 3 - 5 Tropfen 1mal / 1 - 2 Stunden
- Behandlungsdauer
- Behandlung sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein
- bei innerhalb von 2 Tagen ausbleibender Besserung, Arzt aufsuchen
- chronische Erkrankungen
- Behandlungsdauer erfordert Absprache mit Arzt
- Behandlungsdauer erfordert Absprache mit Arzt
- Erwachsene und Jugendliche (+ACY-gt+ADsAPQ- 12 Jahre)
Indikation
- Anwendung gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis, dazu gehören
- Mangelernährung durch Verdauungsschwäche mit nervöser Überempfindlichkeit
- Entzündungen im Nerven-Sinnes-Bereich, z.B. zur
- Begleitbehandlung bei Mittelohrentzündung und Folgezuständen
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.