Hersteller | Athenstaedt GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | A06AX02 |
Preis | 7,05 € |
Menge | 10 St |
Darreichung (DAR) | KSU |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Natrium hydrogencarbonat | 250 | mg | ||
(H) | Hartfett | Hilfsstoff | ||
(H) | Phospholipide (aus Pflanzenöl) | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Kohlendioxid freisetzende Mittel - rektal- Überempfindlichkeit gegen Natriumhydrogencarbonat
- Überempfindlichkeit gegen Natriumdihydrogenphosphat
- Darmverschluss (Ileus)
- Megakolon
- Erkrankungen im Anal- und Rektalbereich, bei denen eine Gefahr des übermäßigen Übertritts von Kohlendioxid besteht
Art der Anwendung
- Zäpfchen an Perforation vom Streifen abtrennen und Laschen mit beiden Händen anfassen und auseinanderziehen!
- Zäpfchen in After einführen (kurzes vorheriges Eintauchen in Wasser erleichtert das Einführen)
- Kinder
- eventuell beide Gesäßhälften zusammendrücken, um ein sofortiges Herauspressen des Zäpfchens zu vermeiden
Dosierung
- kurzfristige Anwendung bei Stuhlverstopfung, Darmentleerung bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen im Enddarmbereich
- Kinder
- 1 Zäpfchen bei Bedarf
- Dosiswiederholung, falls notwendig, nach 30 - 60 Min.
- Wirkungseintritt nach 15 - 30 Min.
- Behandlungsdauer
- Anwendung über längere Zeit möglich (bei chronischer Verstopfung Arzt konsultieren)
- führt nicht zur Gewöhnung
- Kinder
Indikation
- kurzfristige Anwendung bei verschiedenen Ursachen der Stuhlverstopfung, z.B. bei
- schlackenarmer Kost
- mangelnder Bewegung
- Erkrankungen, die eine erleichterte Stuhlentleerung erfordern
- Darmentleerung bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen im Enddarmbereich
- Hinweis
- zusätzliche Anwendung, wenn vorher andere Abführmittel erfolglos genommen wurden, möglich
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Kohlendioxid freisetzende Mittel - rektal- Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungs
- ohne Häufigkeitsangabe
- Brennen bei Applikation
- ohne Häufigkeitsangabe
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Kohlendioxid freisetzende Mittel - rektal- bei der Wahl des Arzneimittels, Herstellerangaben zur Eignung je nach Alter (für Erwachsene, Kinder und Säuglinge) berücksichtigen
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Kohlendioxid freisetzende Mittel - rektalsiehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Kohlendioxid freisetzende Mittel - rektal- das Arzneimittel kann nach entsprechender Nutzen-/Risiko-Abwägung durch den behandelnden Arzt in der Schwangerschaft angewendet werden
- zusätzliche Volumenbelastung durch die Kohlendioxidbildung ist nach bisherigem Stand der Kenntnis zu vernachlässigen
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Kohlendioxid freisetzende Mittel - rektal- das Arzneimittel kann in der Stillzeit angewendet werden
- das gebildete Kohlendioxid geht nicht in die Muttermilch über
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mucoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.