Lacteol Kapseln (30 St)

Hersteller G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG
Wirkstoff Lactobacillus acidophilus Kulturlyophilisat
Wirkstoff Menge 340 mg
ATC Code A07FA01
Preis 32,02 €
Menge 30 St
Darreichung (DAR) KAP
Norm Keine Angabe
Lacteol Kapseln (30 St)

Medikamente Prospekt

Lactobacillus acidophilus1e+-010Keime
(H)Calcium carbonatHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)LactoseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Silicium dioxidHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme der Kapseln während oder unabhängig von den Mahlzeiten

Dosierung



  • Durchfallerkrankungen
    • Erwachsene und Kinder
      • 1 Kapsel 2mal / Tag
      • akuter Durchfall
        • am ersten Tag: 1 Kapsel 3mal / Tag
        • danach: 1 Kapsel 2mal / Tag
    • Behandlungsdauer
      • nach Abklingen der Beschwerden Behandlung noch 2 Tage lang fortsetzen
      • akuter Durchfall:
        • falls Beschwerden nicht zum Stillstand gekommen sind
          • Patient anhalten, spätestens am 3. Tag Arzt aufzusuchen

Indikation



  • symptomatische Behandlung von Durchfallerkrankungen, die nicht organischen Ursprungs sind, bei
    • Erwachsenen
    • Kindern
    • Kleinkindern
  • Hinweis
    • Kleinkinder (< 2 Jahre): Anwendung in Verbindung mit einer Rehydratations-Therapie
    • Kinder ab 2 Jahre: Behandlung ersetzt nicht eine notwendige Rehydratations-Therapie
    • Ausmaß der Rehydratation und ihre Verabreichungsart (per os oder i.v.) müssen an die Schwere der Diarrhö, das Alter und die Verhältnisse des Patienten angepasst werden
    • bei akutem Durchfall mit hohem Fieber, sowie bei Säuglingen und Kindern, ist die Anwendung ohne ärztliche Untersuchung und Verordnung nicht angezeigt

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antidiarrhoika, a) ausgenommen Elektrolytpräparate zur Rehydratation bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr b) ausgenommen Escherichia coli Stamm Nissle 1917 (mind. 108 vermehrungsfähige Zellen/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen c) ausgenommen Saccharomyzes boulardii bei Säuglingen ab dem 7. Lebensmonat, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen d) ausgenommen Racecadotril bei Säuglingen ab dem 4. Lebensmonat und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen e) ausgenommen Motilitätshemmer aa) nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptationsphase, bb) bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifischeTherapie nicht ausreichend ist. Eine längerfristige Anwendung (über 4 Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist von den genannten Ausnahmen abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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