Kraeuterlax Dr Henk 15mg (10 St)

Hersteller Dr. Theiss Naturwaren GmbH
Wirkstoff Kap Aloe Trockenextrakt (18-22:1) Auszugsmitte
Wirkstoff Menge 46,875 mg
ATC Code A06AB
Preis 2,42 €
Menge 10 St
Darreichung (DAR) UTA
Norm N1
Kraeuterlax Dr Henk 15mg (10 St)

Medikamente Prospekt

Aloin15mg
(H)Carmellose, NatriumsalzHilfsstoff
(H)CarnaubawachsHilfsstoff
(H)Cellulose PulverHilfsstoff
(H)CopovidonHilfsstoff
(H)Croscarmellose, NatriumsalzHilfsstoff
(H)KohlenhydrateHilfsstoff0.03BE
(H)LactoseHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)MaisstärkeHilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • abends unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit einnehmen
  • Wirkung tritt nach 8 - 10 Stunden ein
  • bei inkontinenten Erwachsenen: längeren Hautkontakt mit dem Kot vermeiden

Dosierung



  • Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre
    • 1 - 2 Tabletten 1mal / Tag
    • max. Tagesdosis: 2 Tabletten (entsprechend 30 mg)
    • geringste Dosierung wählen, die weichen Stuhl erzeugt
  • Behandlungsdauer: nicht länger als 1 - 2 Wochen

Indikation



  • kurzfristige Anwendung bei Obstipation
  • Hinweise:
    • über die kurz dauernde Anwendung hinausgehende Einnahme stimulierender Abführmittel kann zu einer Verstärkung der Darmträgheit führen
    • nur dann einsetzen, wenn durch Ernährungsumstellung oder Quellstoffpräparate kein therapeutischer Effekt zu erzielen ist
    • bei Verstopfung > 1 Woche: Arzt aufsuchen

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Keine Anwendung in der Schwangerschaft.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Keine Anwendung während der Stillzeit.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mucoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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