Klosterfrau Melissengeist (155 ml)

Hersteller MCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 9,64 €
Menge 155 ml
Darreichung (DAR) FLU
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Zimtrinden Destillat
(H)EthanolHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Art der Anwendung



  • innerliche Anwendung
    • Lösung mindestens mit der doppelten Menge Flüssigkeit (vorzugsweise Wasser) verdünnen
    • alternativ Einnahme auf einem Stück Brot
    • nicht auf nüchternen Magen
  • äußerliche Anwendung
    • nur auf gesunde Haut auftragen
    • Augenkontakt vermeiden
      • in Falle eines Augenkontaktes, sofort mit Wasser ca. 10 Min. lang spülen
    • Hände nach dem Auftragen gründlich reinigen

Dosierung



  • innerliche Anwendung
    • 5 - 10 ml Lösung 1 - 3mal / Tag
    • tägliche Maximaldosis: 25 ml / Tag
  • äußerliche Anwendung
    • Lösung unverdünnt oder bis zur doppelten Menge mit Wasser verdünnt auf die schmerzenden Stellen auftragen

Indikation



  • Traditionell angewendet
    • innerlich
      • zur Besserung des Allgemeinbefindens (bzw. zur Stärkung oder Kräftigung) bei Belastung von Nerven und Herz- Kreislauf mit innerer Unruhe und Nervosität
      • zur Förderung der Schlafbereitschaft
      • bei Wetterfühligkeit
      • zur Besserung des Befindens bei Unwohlsein, zur Förderung der Funktion von Magen und Darm, insbesondere bei Neigung zu Völlegefühl und Blähungen
      • als mild wirksames Arzneimittel zur Besserung des Befindens bei unkomplizierten Erkältungen und zur Stärkung
    • äußerlich
      • zur Unterstützung der Hautdurchblutung z.B. bei Muskelkater und Muskelverspannungen
  • Hinweis
    • Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist

Enthält über 3,0 g Alkohol pro Einzelgabe. Dieses Arzneimittel darf nicht angewendet werden bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden. Im Straßenverkehr und bei der Bedienung von Maschinen kann das Reaktionsvermögen beeinträchtigt werden.

Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Arzneistoff und/oder Nebenwirkung, Teilnahme am Straßenverkehr und Bedienen von Maschinen eingeschränkt möglich.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Roborantien, Tonika und appetitanregende Mittel Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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