Hersteller | Harras-Pharma-Curarina GmbH |
Wirkstoff | Kava-Pyrone |
Wirkstoff Menge | 50 mg |
ATC Code | N05CM |
Preis | 67,9 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | HKP |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Kava-Pyrone | 50 | mg | ||
(H) | Acid blue 9 | Hilfsstoff | ||
(H) | Erythrosin | Hilfsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Macrogol 3000 | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium dodecylsulfat | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegenüber Kava-Kava-Dickextrakt oder einen der sonstigen Bestandteile
- Schwangerschaft
- Stillzeit
- endogene Depressionen
- erheblicher Alkoholkonsum
- vorbestehende Leberschädigung
- Kinder und Jugendliche < 18 Jahre
Art der Anwendung
- Hartkapsel unzerkaut nach dem Essen mit etwas Flüssigkeit einnehmen
Dosierung
- nervöse Angst-, Spannungs- und Unruhezustände
- Erwachsene
- 1 Hartkapsel (entsprechend 50 mg Kava-Pyronen) 4mal / Tag
- max. Tagesdosis: 200 mg Kava-Pyronen
- Behandlungsdauer: 1 Monat, max. 2 Monate (Abstimmung mit einem Arzt)
- Kinder und Jugendliche (< 18 Jahre)
- kontraindiziert
- Erwachsene
Indikation
- nervöse Angst-, Spannungs- und Unruhezustände
Nebenwirkungen
- selten: größer bzw. gleich 1/10000 bis kleiner 1/1000
- allergische Hautreaktionen
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- hämatogene Kontaktekzeme
- Magen-Darm-Beschwerden
- Kopfschmerzen
- retrosternale Schmerzen
- Schwindelgefühl
- Sehstörungen durch Pupillenerweiterung
- Störungen des Nahsehens und der Koordination der Augenbewegung
- Leberschäden unterschiedlicher Schweregrade (Transaminasen-Anstieg, Ikterus, Hepatitis)
- Leberschäden bis hin zu Leberversagen mit lebensbedrohlichem Ausgang (inkl. Todesfälle)
- Dyskinesien (oral, lingual, Torsionsdystonien)
- diese Nebenwirkungen waren immer spontan oder durch Applikation von Biperiden reversibel
- ohne Häufigkeitsangabe
- bei länger dauernder Einnahme: vorübergehenden Gelbfärbung der Haut sowie der Finger- und Zehennägel
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- in Einzelfällen wurde über Leberschäden bis hin zu Leberversagen mit lebensbedrohlichem Ausgang (inkl. Todesfälle) im Zusammenhang mit der Einnahme von Kava-Kava-haltigen Arzneimitteln berichtet
- Kausalzusammenhang ist im Einzelfall nicht sicher belegt
- Patienten sollten darauf hingewiesen werden, die Einnahme sofort zu beenden und einen Arzt aufzusuchen, wenn Zeichen einer Leberschädigung auftreten
- zur Vermeidung von Leberschäden müssen die Leberwerte (GPT und y-GT) vor Beginn der Behandlung und während der Behandlung einmal wöchentlich bestimmt werden
- die Bestimmung am Ende der Behandlung wird empfohlen
- bei der Anwendung des Arzneimittels können Wechselwirkungen mit zahlreichen anderen Arzneistoffen auftreten
- zu diesen Stoffen gehören Substrate und Inhibitoren für das Zytochrom P450 2D6 und potenziell hepatotoxische Medikamente, unter anderem Beta-Rezeptorenblocker, bestimmte Antidepressiva und Arzneimittel der Migränetherapie
- gleichzeitigen Konsum von Alkohol vermeiden
- in Einzelfällen kann die Sehleistung und die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr und zur Maschinenbedienung beeinträchtigt sein
- dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol
Kontraindikation (relativ)
siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise
- kontraindiziert
Stillzeithinweise
- kontraindiziert
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie.