Kamistad Gel (10 g)

Hersteller STADA Consumer Health Deutschland GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code A01AD11
Preis 10,95 €
Menge 10 g
Darreichung (DAR) GEL
Norm N1
Kamistad Gel (10 g)

Medikamente Prospekt

Lidocain16.23mg
(H)AmeisensäureHilfsstoff
(H)Benzalkonium chloridKonservierungsstoff
(H)Ethanol 96% (V/V)Hilfsstoff
(H)PolyacrylsäureHilfsstoff
(H)Saccharin, NatriumsalzHilfsstoff
(H)TrometamolHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
(H)ZimtölHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Art der Anwendung



  • zur Anwendung auf dem Zahnfleisch und der Mundschleimhaut
  • Gel auf die entzündeten Stellen auftragen und leicht einmassieren
  • Kontakt mit Augen und offenen Wunden vermeiden
  • Hände nach dem Auftragen gründlich reinigen

Dosierung



Basiseinheit: 1 g Gel enthält 20 mg Lidocainhydrochlorid 1 H2O und 185 mg Auszug aus Kamillenblüten (1 : 4 - 5).

  • leichte Entzündungen des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut
    • Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
      • ein ca. 1/2 cm langer Gel-Strang 3 mal / Tag
      • Behandlungsdauer
        • prinzipiell nicht begrenzt
        • bei fehlender Besserung der Entzündungszeichen innerhalb 1 Woche: Arzt aufsuchen
    • Kinder < 12 Jahre
      • Anwendung nicht empfohlen (keine ausreichenden Untersuchungen)

Indikation



  • Traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel bei leichten Entzündungen des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut

Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.

Tierversuche ergaben keinen Hinweis auf embryotox. / teratogene Risiken. Beim Menschen liegen keine ausreichenden Erfahrungen zum Risiko in der Schwangerschaft vor (Trimenon 1).

Beim Menschen liegen keine ausreichenden Erfahrungen zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Wegen fehlender Daten zum Übergang in die Muttermilch muss im Einzelfall auf Basis der klinischen Gesamtsituation entschieden werden: bei zwingender Indikation abstillen oder Stillpause.

Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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