Hersteller | Meda Pharma GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | D11 |
Preis | 17,45 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | KON |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Kamillenblütenöl | 1.9 | mg | ||
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
(H) | PEG (30-50) Rizinusöl | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegen Kamille und andere Korbblütler oder einen anderen Bestandteil
- Alkoholkrankheit (gilt nur für Einnahme, Mundspülung und Inhalation)
Art der Anwendung
- zur innerlichen und äußerlichen Anwendung (Einnehmen, Gurgeln, Spülen, Inhalation, Bereitung von Bädern, Waschungen und Umschlägen)
- nicht im Augenbereich anwenden
- Inhalation
- nur mit Wasserdampfinhalatoren, nicht mit Kaltverneblern
- auf festen Stand des Inhalators achten
- gefülltes Gerät nur an den Handgriffen transportieren
- Kinder nicht ohne Aufsicht inhalieren lassen
Dosierung
- entzündliche Erkrankungen
- zur Inhalation
- 20 ml Konzentrat / 1 Liter heisses Wasser (oder eine Inhalator-Topffüllung) 1 bis mehrmals / Tag
- zur Mundspülung und zum Gurgeln
- 5 ml Konzentrat / 100 ml warmes Wasser 3 bis mehrmals / Tag
- für Umschläge, Waschungen und Spülungen
- 45 ml Konzentrat / 1 Liter Wasser 1 bis mehrmals / Tag
- für Sitz- und Teilbäder
- 30 ml Konzentrat / 1 Liter Wasser 1 bis mehrmals / Tag
- zum Einnehmen
- Erwachsene und Jugendliche (> 12 Jahre)
- 5 ml Konzentrat / 100 ml warmes Wasser
- Kinder (6-12 Jahre)
- 3-4 ml Konzentrat / 100 ml warmes Wasser
- Erwachsene und Jugendliche (> 12 Jahre)
- Behandlungsdauer
- abhängig von Art, Schwere und Verlauf der Erkrankung
- prinzipiell bis zum Abklingen der Beschwerden
- zur Inhalation
Indikation
- zur Inhalation
- entzündliche Erkrankungen und Reizzustände der Atemwege
- als Zusatz für feuchte Umschläge, Spülungen oder Waschungen
- entzündliche Haut- und Schleimhauterkrankugen einschließlich der Mundhöhle und des Zahnfleisches
- als Zusatz zu Teil- und Sitzbädern oder Spülungen
- Entzündungen im Analbereich und im Bereich der Geschlechtsorgane
- zum Einnehmen
- krampfartige und entzündliche Erkrankungen im Magen-Darm-Bereich
Nebenwirkungen
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- allergische Reaktionen in Form einer Kontaktallergie
- Kreuzreaktionen bei Überempfindlichkeit gegen andere Korbblütler
- v.a. bei nicht sachgerechter Anwendung
- schwere allergische Reaktionen vom Soforttyp
- Asthma
- Quincke-+ANY-dem
- Kreislaufkollaps
- allergischer Schock
- schwere allergische Reaktionen vom Soforttyp
- ohne Häufigkeitsangabe
- Magenverstimmung
- Durchfall
- Haut- und Schleimhautreizungen
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Ausflockungen können auftreten und haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit
Kontraindikation (relativ)
- Anwendung als Darmspülung
- wegen Alkoholgehalt
- Kinder < 12 Jahren
- Leberkranke
- Epileptiker
- Hirngeschädigte
- Kinder (< 6 Jahre)
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- eine Anwendung während der Schwangerschaft sollte unterbleiben
- keine ausreichenden Untersuchungen zur Anwendung bei Schwangeren
- bisher liegen keine Anhaltspunkte für Risiken bei Anwendung in der Schwangerschaft vor
Stillzeithinweise
- eine Anwendung während der Stillzeit sollte unterbleiben
- keine ausreichenden Untersuchungen zur Anwendung bei Stillenden
- bisher liegen keine Anhaltspunkte für Risiken bei Anwendung in der Stillzeit vor
- eine Anwendung im Bereich der Brustwarzen sollte vermieden werden
Enthält 0,5-3,0 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Carminativa, - ausgenommen bei Säuglingen und Kleinkindern Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist, von der genannten Ausnahme abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.