Jucurba 240mg (240 St)

Hersteller Strathmann GmbH & Co. KG
Wirkstoff Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt (44-5:1) Au
Wirkstoff Menge 240 mg
ATC Code M01AX
Preis 40,54 €
Menge 240 St
Darreichung (DAR) HKP
Norm Keine Angabe
Jucurba 240mg (240 St)

Medikamente Prospekt

Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt, (4,4-5:1), Auszugsmittel: Ethanol 60% (V/V)240mg
(H)Eisen (III) oxidHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)KartoffelstärkeHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) morgens und abends zu den Mahlzeiten einnehmen oder bei 4mal / Tag jeweils zu den Hauptmahlzeiten und vor dem Schlafengehen

Dosierung



  • unterstützende Therapie bei Verschleißerscheinungen des Bewegungsapparates
    • 2 Kapseln (entspricht 480 mg Trockenextrakt aus Teufelskrallenwurzel) 2mal / Tag
    • oder
    • 1 Kapsel 4mal / Tag
    • Behandlungsdauer
      • Arzt aufsuchen, falls Beschwerden nach >/= 4-wöchiger Einnahme unvermindert andauern
    • Kinder und Jugendliche < 18 Jahre: Anwendung nicht empfohlen

Indikation



  • unterstützende Therapie bei Verschleißerscheinungen des Bewegungsapparates
  • Hinweis
    • bei akuten Zuständen, die z. B. mit Rötungen, Schwellungen oder Überwärmung von Gelenken einhergehen, sowie andauernden Beschwerden ist ein Arzt aufzusuchen

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antiarthrotika und Chondroprotektiva Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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