Hersteller | Iscador AG |
Wirkstoff | Apfelbaummistel Extrakt (1:5) fermentiert Auszu |
Wirkstoff Menge | 25 mg |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 64,14 € |
Menge | 7X1 ml |
Darreichung (DAR) | ILO |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Mistelkraut | 5 | mg | ||
(H) | Natrium chlorid | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, für Injektionszwecke | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- einschleichend dosieren
- subcutane Injektion
- bei Desensibilisierungsbehandlung: streng intracutane Injektion
- Injektion nach Möglichkeit in Tumor- oder Metastasennähe, jedoch nicht in den Tumor selbst
- falls dies nicht möglich: abwechselnd in Oberschenkel, Oberarm oder Bauchregion injizieren
- Bestrahlungsfelder oder entzündete Hautareale meiden
- nicht mit anderen Arzneimitteln in einer Spritze aufziehen
- evtl. Trübung ohne Belang für Wirksamkeit und Verträglichkeit
- Behandlung während einer Chemo-, Hormon- oder Strahlentherapie möglich
Dosierung
- Einleitungsphase
- einschleichende Dosierung mit Iscador (R) M Serie 0 empfohlen
- 1 ml 3mal / Woche s.c.
- in ansteigender Konzentration entsprechend der Zusammenstellung der Serie
- wird die Serie gut vertragen: Umstellung auf Iscador(R) M 5 mg spezial (Erhaltungsphase erreicht)
- einschleichende Dosierung mit Iscador (R) M Serie 0 empfohlen
- Erhaltungsphase
- Anwendung von Iscador M 5 mg spezial
- 1 ml 2 - 3mal / Woche s.c.
- bei Bedarf: auch Verabreichung einer Teilmenge der Ampulle oder von bis zu 2 Ampullen
- Anwendung von Iscador M 5 mg spezial
- Desensibilisierungsbehandlung
- Anfangsdosis: 0,1 ml Iscador M 0,001 mg s.c.
- Steigerung: um 0,1 ml / Tag bis zu einer Dosis von 1 ml
- wir 1 ml Iscador M 0,001 mg ohne starke Reaktionen vertragen, auf nächste Konzentrationsstufe (Iscador M 0,01 mg) übergehen, Dosierungsschema wiederholen
- wird 1 ml Iscador M 0,01 mg gut vertragen: Therapie kann fortgesetzt werden, wieder mit Einleitungsphase beginnend
- Behandlungsdauer:
- vom behandelnden Arzt festzulegen
- je nach individuellem Befinden bzw. Befund des Patienten
Indikation
- Anregung von Form- und Integrationskräften zur Auflösung und Wiedereingliederung verselbständigter Wachstumsprozesse, z.B.:
- bösartige und gutartige Geschwulstkrankheiten
- bösartige Erkrankungen und begleitende Störungen der blutbildenden Organe
- Anregung der Knochenmarkstätigkeit
- Vorbeugung gegen Geschwulstrezidive
- definierte Präkanzerosen
- Hinweis: Anwendungsgebiete gemäss der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.