Hersteller | Smith & Nephew GmbH |
Wirkstoff | Iod |
Wirkstoff Menge | 9 mg |
ATC Code | D03AX01 |
Preis | Keine Angabe |
Menge | 40 g |
Darreichung (DAR) | SAL |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Iod | 9 | mg | ||
(H) | Macrogol | Hilfsstoff | ||
(H) | Poloxamer | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Art der Anwendung
- Salbe entweder direkt auf die Wunde oder entsprechend der Wundform auf einen sterilen Verband auftragen
- Hände vor und nach dem Gebrauch gründlich waschen
- nicht in der Nähe von Augen, Ohren, Nase oder Mund verwenden
- Kontakt mit der Haut an den Wundrändern / unversehrter Haut auf ein Mindestmaß beschränken
- bei Auftragen Handschuhe verwenden
- Wunde und umgebende Haut mit Wasser oder Kochsalzlösung reinigen, nicht abtrocknen
- Wunde vollständig mit geeignetem Sekundärverband abdecken, falls erforderlich Kompressionsverband anlegen
- Salbe wechseln, wenn sie mit Wundsekret durchtränkt ist und wenn das Iod vollständig freigesetzt wurde (erkennbar am Verblassen der Farbe)
- bei stark nässenden Wunden kann täglicher Verbandswechsel nötig sein, Verband vor dem Entfernen gegebenenfalls einige Minuten durchtränken
Dosierung
- 3 mm dicke Schicht der Salbe entsprechend der Form der Wunde entweder direkt auf die Wunde oder auf einen sterilen Verband auftragen
- Verbandwechsel in der Regel 2 - 3mal / Woche, bei stark nässenden Wunden auch täglich
- Hinweis: max. 50 g Salbe pro Anwendung und max. 150 g Salbe pro Woche anwenden
- Behandlungsdauer: nicht länger als 3 Monate
Indikation
- topische Behandlung chronisch exsudierender Wunden
- Hinweis:
- Anwendung unter Kompressionsverbänden möglich
- Anwendung zur Behandlung infizierter Wunden möglich, Kontrolle und weitere Behandlung der Infektion in Übereinstimmung mit dem lokalen klinischen Protokoll
Bisher keine Hinweise auf embryotox. / teratogene Risiken beim Menschen (Trimenon 1).
Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.
Wirkstoff geht in die Muttermilch über, wegen unzureichender Erfahrung bezüglich der Auswirkungen auf den Säugling muss im Einzelfall auf Basis der klinischen Gesamtsituation entschieden werden: bei zwingender Indikation abstillen oder Stillpause.
Der Wirkstoff geht in die Muttermilch über, aber wegen unzureichender Erfahrung bezüglich der Auswirkungen auf den Säugling muss im Einzelfall und nach Abwägen der klinischen Gesamtsituation entschieden werden, ob während der Gabe des Arzneimittels abgestillt oder eine Stillpause eingelegt werden muss.
Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Topische Anästhetika und / oder Antiseptika nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z.B. Epidermolysis bullosa, hereditaria, Pemphigus). Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.