Hersteller | Infirmarius GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 19,99 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | TRO |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Symphytum (hom./anthr.) | A2AA8-/td> | 0.05 | ml | |
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut)
- Schwangerschaft und Stillzeit
Art der Anwendung
- zum Einnehmen
Dosierung
- Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahre:
- 5- 10 Tropfen 1- 3mal / Tag
- Behandlungsdauer: nicht länger als 6 Wochen / Jahr
Dosisanpassung
- Kinder (< 12 Jahre): keine Anwendung, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen und wegen des Alkoholgehaltes
Indikation
- die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab
- dazu gehören: Beschwerden bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
Nebenwirkungen
- keine Nebenwirkungen bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- 50 Vol.- % Alkohol enthalten
- ein gesundheitliches Risiko besteht bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirnkranken oder Hirngeschädigten sowie für Schwangere und Kinder
- bei Kindern < 12 Jahre: keine Anwendung, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen und wegen des Alkoholgehaltes
- die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden
Kontraindikation (relativ)
- siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise
- keine Anwendung während der Schwangerschaft
Stillzeithinweise
- keine Anwendung während der Stillzeit
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Keine Anwendung in der Schwangerschaft.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Keine Anwendung während der Stillzeit.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.