Infiossan Tropfen (100 ml)

Hersteller Infirmarius GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 19,99 €
Menge 100 ml
Darreichung (DAR) TRO
Norm N2

Medikamente Prospekt

Symphytum (hom./anthr.)A2AA8-/td>0.05ml
(H)EthanolHilfsstoff
(H)LactoseHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Kontraindikation (absolut)



  • Schwangerschaft und Stillzeit

Art der Anwendung



  • zum Einnehmen

Dosierung



  • Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahre:
    • 5- 10 Tropfen 1- 3mal / Tag
    • Behandlungsdauer: nicht länger als 6 Wochen / Jahr

Dosisanpassung

  • Kinder (< 12 Jahre): keine Anwendung, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen und wegen des Alkoholgehaltes

Indikation



  • die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab
    • dazu gehören: Beschwerden bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates

Nebenwirkungen



  • keine Nebenwirkungen bekannt

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • 50 Vol.- % Alkohol enthalten
    • ein gesundheitliches Risiko besteht bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirnkranken oder Hirngeschädigten sowie für Schwangere und Kinder
  • bei Kindern < 12 Jahre: keine Anwendung, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen und wegen des Alkoholgehaltes
  • die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden

Kontraindikation (relativ)



  • siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise



  • keine Anwendung während der Schwangerschaft

Stillzeithinweise



  • keine Anwendung während der Stillzeit

Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.

Keine Anwendung in der Schwangerschaft.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Keine Anwendung während der Stillzeit.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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Rechtliche Hinweise

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