Hersteller | Infirmarius GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 123,44 € |
Menge | 50X5 ml |
Darreichung (DAR) | AMP |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Kontraindikation (absolut)
- keine Informationen vorhanden
Art der Anwendung
- s.c. injizieren
- Handhabung der Ampullen:
- der weiße Punkt liegt über einer Sollbruchstelle
- wird der Punkt nach vorne gehalten, kann die Ampullenspitze leicht nach hinten abgebrochen werden
- bei Verwendung nur eines Teils des Ampulleninhaltes: restlichen Ampulleninhalt verwerfen
Dosierung
- Erwachsene und Jugendliche >12 Jahre
- individuelle Dosierung durch einen homöopathisch erfahrenen Therapeuten
- Selbstmedikation: einmalig 1-2 ml parenteral
- Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit anwenden
Dosisanpassung
- Kinder (< 12 Jahre): keine Anwendung, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen
Indikation
- die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab
Nebenwirkungen
- keine Nebenwirkungen bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- bei Schilddrüsenerkrankungen nicht ohne medizinischen Rat anwenden
Kontraindikation (relativ)
- siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise
- nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft vorliegen
Stillzeithinweise
- nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Stillzeit vorliegen
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.