Infi Condurango Injekt N (50X1 ml)

Hersteller Infirmarius GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 54,29 €
Menge 50X1 ml
Darreichung (DAR) AMP
Norm N2

Medikamente Prospekt

Veronica virginica (hom./anthr.)D40.02ml
(H)Natrium chloridHilfsstoff
(H)Wasser, für InjektionszweckeHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegen Carduus marianus (Mariendistel) oder andere Korbblütler

Art der Anwendung



  • zur Injektion i.c., s.c. oder i.m.

Dosierung



  • Erwachsene und Jugendliche >12 Jahre
    • 1 Ampulle / Tag- Woche
    • bei Besserung der Beschwerden: Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren
    • Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit einnehmen

Dosisanpassung

  • Kinder (< 12 Jahre): nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt/Therapeuten anwenden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen

Indikation



  • die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab

Nebenwirkungen



  • keine Nebenwirkungen bekannt

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • keine Informationen vorhanden

Kontraindikation (relativ)



  • keine Informationen vorhanden

Schwangerschaftshinweise



  • nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft vorliegen

Stillzeithinweise



  • nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Stillzeit vorliegen

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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