Infi Bryonia Injektion (50X2 ml)

Hersteller Infirmarius GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 51,56 €
Menge 50X2 ml
Darreichung (DAR) ILO
Norm N2

Medikamente Prospekt

Eupatorium perfoliatum (hom./anthr.)D40.004ml
(H)Natrium chloridHilfsstoff
(H)Wasser, für InjektionszweckeHilfsstoff
[Basiseinheit = 2 Milliliter]

Kontraindikation (absolut)



  • bekannte Überempfindlichkeit gegenüber +ACY-quot,Eupatorium perfoliatum+ACY-quot,(Wasserdost) oder andere Korbblütler sowie gegenüber einen der sonstigen Bestandteile
  • Chininüberempfindlichkeit

Art der Anwendung



  • flüssige Verdünnung zur i.m., s.c. oder i.v. Injektion

Dosierung



Basiseinheit: 1 Ampulle (2,0 ml flüssige Verdünnung zur Injektion) enthält je 0,050 ml Aconitum napellus Dil. D6, Atropa bella-donna Dil. D6, Cephaelis ipecacuanha Dil. D6, Chininum arsenicosum Dil. D6 und Gelsemium sempervirens Dil. D6, 0,100 ml Bryonia Dil. D6, 0,446 ml Chininum hydrochloricum Dil. D6 und 0,004 ml Eupatorium perfoliatum Dil. D4, gemeinsam potenziert über die letzten 2 Stufen.

  • registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation
    • akute Zustände
      • 1 - 2 ml flüssige Verdünnung bis 3mal / Tag
      • Behandlungsdauer
        • über 1 Woche hinausgehende Anwendung nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten
    • chronische Verlaufsformen
      • 1 - 2 ml flüssige Verdünnung 2mal / Woche
      • Behandlungsdauer
        • bei Besserung der Beschwerden Häufigkeit der Anwendung reduzieren
    • Kinder (< 12 Jahre)
      • keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegend
      • Anwendung nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten

Indikation



  • Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation

Nebenwirkungen



  • keine Nebenwirkungen bekannt

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • bei während der Anwendung fortdauernden Krankheitssymptomen medizinischen Rat einholen
  • nicht über längere Zeit ohne ärztlichen Rat anwenden
  • die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden
  • bei Einnahme sonstiger Arzneimittel den Arzt fragen
  • bei der Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung), in diesem Fall das Arzneimittel absetzen und den Arzt befragen

Kontraindikation (relativ)



  • siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise



  • Anwendung in der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Arzt (keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen)

Stillzeithinweise



  • Anwendung in der Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt (keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen)

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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