Ichtholan 50% Salbe (40 g)

Hersteller Orifarm GmbH
Wirkstoff Ammonium bituminosulfonat
Wirkstoff Menge 500 mg
ATC Code D08AX
Preis 22,79 €
Menge 40 g
Darreichung (DAR) SAL
Norm N1
Ichtholan 50% Salbe (40 g)

Medikamente Prospekt

Ammonium bituminosulfonat0.5g
(H)Kohlenwasserstoffe, mikrokristallin (C40-C60)Hilfsstoff
(H)Vaselin, gelbHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
(H)WollwachsHilfsstoff
Butylhydroxytoluol
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegen sulfonierte Schieferöle (z.B. Ammonium- und/oder Natriumbituminosulfonat) oder andere Bestandteile

Art der Anwendung



  • auf zu behandelnde Haut messerrückendick auftragen und mit Verband abdecken
  • Verbandwechsel sollte täglich erfolgen
  • bei jedem Verbandwechsel müssen auf Haut verbliebenen Salbenreste abgewaschen werden, bevor neuer Verband angelegt werden kann
  • Anwendung als Dauerverband bei Erkrankungen des Bewegungsapparates erfolgt mit spezieller Verbandtechnik
    • Salbe wird aufgetragen und mit Mullbinde abgedeckt
    • darüber wird breite Abdeckung aus Zellstofflagen oder Papierbinde gelegt
    • Verband wird mit Stärke- oder Elastoplastbinde abgeschlossen
  • Kontakt mit Augen vermeiden
  • Verband gut abdecken, um Verschmutzung der Wäsche zu vermeiden

Dosierung



Basiseinheit: 1 g Salbe enthält 0,5 g Ammoniumbituminosulfonat

  • Reifung von Furunkeln und abszedierenden Prozessen, unterstützende Behandlung bei Gonarthrose, Prellung, Verstauchung
    • auf zu behandelnde Haut messerrückendick auftragen und mit Verband abdecken
    • täglicher Verbandwechsel
    • Anwendung als Dauerverband bei Erkrankungen des Bewegungsapparates erfolgt mit spezieller Verbandtechnik
      • Salbe wird aufgetragen und mit Mullbinde abgedeckt
      • Liegedauer des Verbandes
        • bis zu 3 Tage
        • wenn danach noch Behandlungsbedürftigkeit: Wiederholung der Behandlung nach Abnahme des Verbandes und Abbaden (z.B. +ANY-lbädern) der Salbenreste

Indikation



  • Reifung von Furunkeln und abszedierenden Prozessen
  • unterstützende Behandlung bei
    • Gonarthrose
    • Prellung
    • Verstauchung

Nebenwirkungen



  • gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
    • Unverträglichkeitsreaktionen der Haut
      • heftiges Jucken
      • Brennen
      • starke Rötung

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Kombination mit anderen Arzneimitteln
    • andere Wirkstoffe können durch Ammoniumbituminosulfat solubilisiert und dadurch verstärkt in die Haut aufgenommen werden
    • die gleichzeitige Anwendung anderer Salben und Cremes kann die Wirkung beeinträchtigen
  • Inkompatibilitäten
    • Ausfällungen sind möglich durch Zugabe von höher konzentrierten Säuren und Salzen

Kontraindikation (relativ)



  • Kontakt mit den Augen
  • Schwangerschaft
  • Stillzeit

Schwangerschaftshinweise



  • Anwendung in der Schwangerschaft nur unter strenger Indikationsstellung und nach Rücksprache mit dem Arzt
  • in den therapieüblichen Dosierungen liegen keine Hinweise auf Risiken bei der Anwendung am Mensch oder am Tier vor

Stillzeithinweise



  • Anwendung in der Stillzeit nur unter strenger Indikationsstellung und nach Rücksprache mit dem Arzt
  • in den therapieüblichen Dosierungen liegen keine Hinweise auf Risiken bei der Anwendung am Mensch oder am Tier vor

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Topische Anästhetika und / oder Antiseptika nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen (z.B. Epidermolysis bullosa, hereditaria, Pemphigus). Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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