Hersteller | Biologische Heilmittel Heel GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 11,21 € |
Menge | 30 ml |
Darreichung (DAR) | TRO |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Cuprum aceticum (hom./anthr.) | D6 | 10 | mg | |
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Art der Anwendung
- Tropfen zum Einnehmen, ggf. mit etwas Flüssigkeit vermischt
- zur Verbesserung der Wirkung sollten die Tropfen möglichst eine Zeitlang im Mund behalten werden
- bei anhaltenden oder unklaren Beschwerden, bei Atemnot, eitrigem oder blutigem Auswurf sowiebei Fieber, das länger als 3 Tage anhält oder über 39+ALA-C ansteigt, sollte ein Arzt aufgesucht werden
Dosierung
Basiseinheit: 10g enthalten: Arsenum iodatum Dil. D6 2 g, Atropa bella-donna Dil. D4 2 g, Cuprumaceticum Dil. D6 1 g, Causticum Hahnemanni Dil. D6 3 g, Urginea maritima Dil. D4 2 g. Gemeinsame Potenzierung über die letzten 2 Stufen
- Husten
- Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahren
- bei Hustenanfällen: 5-10 Tropfen / 30-60 Min., maximal 12mal / Tag
- Normaldosierung: 5-10 Tropfen 1-3 mal / Tag
- tägliche Maximaldosis: 120 Trofen / Tag
- Schulkinder 6-12 Jahre
- Akut: 4 Tropfen / 30-60 Min., maximal 10mal / Tag
- Normaldosierung: 4 Tropfen 1-3mal / Tag
- tägliche Maximaldosis: 40 Tropfen / Tag
- Kleinkinder 1-6 Jahre
- Akut: 3 Tropfen / 30-60 Min., maximal 10mal / Tag
- Normaldosierung: 3 Tropfen 1-3mal / Tag
- tägliche Maximaldosis: 30 Tropfen / Tag
- Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit
- Hinweis: bei vergessener Einnahme nicht die doppelte Dosis einnehmen
- Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahren
Indikation
- Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab
- Husten, z. B. bei Bronchitis oder Erkältungskrankheiten
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.