Heumann Bronchialtee Sol T (30 g)

Hersteller ANGELINI Pharma Österreich GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code R05X
Preis 7,96 €
Menge 30 g
Darreichung (DAR) INS
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Thymianöl1mg
(H)Ammoniak ZuckercouleurHilfsstoff
(H)AnisölHilfsstoff
(H)Arabisches GummiHilfsstoff
(H)FructoseHilfsstoff
(H)Glucosesirup TrockensubstanzHilfsstoff
(H)MaltodextrinHilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
Kohlenhydrate8.02kJ
Kohlenhydrate0.075BE
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Art der Anwendung



  • Tee möglichst heiss trinken

Zubereitung

  • 1 Teelöffel Pulver unter Umrühren mit heissem Wasser übergiessen und nach Belieben süssen

Dosierung



  • Traditionell zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege
    • 1 Tasse mehrmals (3 - 6mal) / Tag
    • 1 Messlöffel Pulver / Tasse
    • Behandlungsdauer: längerfristige Gabe mit Arzt abstimmen

Indikation



Angabe beruht ausschliesslich auf Überlieferng und langjähriger Erfahrung

  • Traditionell zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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