Hepa-Vibolex (20 St)

Hersteller Mip Pharma GmbH
Wirkstoff Ornithin
Wirkstoff Menge 2490 mg
ATC Code A05BA
Preis 46,08 €
Menge 20 St
Darreichung (DAR) PUL
Norm N1
Hepa-Vibolex (20 St)

Medikamente Prospekt

Ornithin2.49g
(H)Citronensäure, wasserfreiHilfsstoff
(H)Johannisbeer AromaAromastoff
(H)Natrium hydrogencarbonatHilfsstoff
(H)Saccharin, NatriumsalzHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)SorbitolHilfsstoff700mg
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe0.06BE
(H)Gesamt Natrium IonZusatzangabe12mmol
Gesamt Natrium Ion275mg
[Basiseinheit = 5 Gramm]

Art der Anwendung



  • Einnahme in 1 Glas Wasser gelöst, 1 - 2 Stunden nach den Mahlzeiten

Dosierung



Basiseinheit: 1 Beutel enthält 5 g Ornithinaspartat

  • latente und manifeste hepatische Enzephalopathie
    • 1 - 2 Beutel 2mal / Tag, entsprechend bis zu 20 g Ornithinaspartat / Tag
    • Niereninsuffizienz mit Serumkreatininwerten > 3 mg / dl
      • kontraindiziert

Indikation



  • latente und manifeste hepatische Enzephalopathie

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Beim Menschen liegen keine ausreichenden Erfahrungen zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Beim Menschen liegen keine ausreichenden Erfahrungen zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Wegen fehlender Daten zum Übergang in die Muttermilch muss im Einzelfall auf Basis der klinischen Gesamtsituation entschieden werden: bei zwingender Indikation abstillen oder Stillpause.

Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Ornithinaspartat nur zur Behandlung des hepatischen (Prae-)Coma und der episodischen, hepatischen Enzephalopathie. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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