Halicar Creme (100 g)

Hersteller Dhu-Arzneimittel GmbH & Co. KG
Wirkstoff Cardiospermum halicacabum (hom./anthr.)
Wirkstoff Menge Ø
ATC Code Keine Angabe
Preis 21,94 €
Menge 100 g
Darreichung (DAR) CRE
Norm N2

Medikamente Prospekt

Cardiospermum halicacabum (hom./anthr.)A2AA8-/td>100mg
(H)Benzyl alkoholKonservierungsstoff
(H)CetylalkoholHilfsstoff
(H)EthylendistearatHilfsstoff
(H)Glycerol 85+ACUHilfsstoff
(H)Isopropyl myristatHilfsstoff
(H)Kalium hydroxidHilfsstoff
(H)Octadecyl (heptanoat, octanoat)Hilfsstoff
(H)Paraffin, dickflüssigHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile

Art der Anwendung



  • dünn auftragen und leicht einmassieren
  • Kontakt der Creme mit Augen, Schleimhäute sowie tiefen, offenen Wunden vermeiden
  • nach dem Auftragen sollten die Hände gründlich gereinigt werden

Dosierung



  • Basiseinheit: 1 g Creme enthält 100 mg Cardiospermum halicacabum
  • Anwendungsgebiete entsprechend dem homöopathischen Arzneibild
    • 3mal / Tag auf betroffene Hautstellen auftragen
    • Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit anwenden

Indikation



  • Anwendungsgebiete entsprechen dem homöopathischen Arzneibild. Dazu gehören
    • Entzündungen der Haut mit Juckreiz z.B. Ekzeme, Neurodermitits (endogenes Ekzem)
  • Hinweis
    • Bei starker Entzündung der Haut, Hauteiterungen oder Fieber sowie bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden Arzt aufsuchen

Nebenwirkungen



  • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
    • allergische Hautreaktionen gegen Bestandteile der Cremegrundlage

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Erstverschlimmerung
    • Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern
    • In diesem Fall Arzneimittel absetzen und Arzt aufsuchen

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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