Hersteller | Dhu-Arzneimittel GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Cardiospermum halicacabum (hom./anthr.) |
Wirkstoff Menge | Ø |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 21,94 € |
Menge | 100 g |
Darreichung (DAR) | CRE |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Cardiospermum halicacabum (hom./anthr.) | A2AA8-/td> | 100 | mg | |
(H) | Benzyl alkohol | Konservierungsstoff | ||
(H) | Cetylalkohol | Hilfsstoff | ||
(H) | Ethylendistearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Glycerol 85+ACU | Hilfsstoff | ||
(H) | Isopropyl myristat | Hilfsstoff | ||
(H) | Kalium hydroxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Octadecyl (heptanoat, octanoat) | Hilfsstoff | ||
(H) | Paraffin, dickflüssig | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile
Art der Anwendung
- dünn auftragen und leicht einmassieren
- Kontakt der Creme mit Augen, Schleimhäute sowie tiefen, offenen Wunden vermeiden
- nach dem Auftragen sollten die Hände gründlich gereinigt werden
Dosierung
- Basiseinheit: 1 g Creme enthält 100 mg Cardiospermum halicacabum
- Anwendungsgebiete entsprechend dem homöopathischen Arzneibild
- 3mal / Tag auf betroffene Hautstellen auftragen
- Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit anwenden
Indikation
- Anwendungsgebiete entsprechen dem homöopathischen Arzneibild. Dazu gehören
- Entzündungen der Haut mit Juckreiz z.B. Ekzeme, Neurodermitits (endogenes Ekzem)
- Hinweis
- Bei starker Entzündung der Haut, Hauteiterungen oder Fieber sowie bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden Arzt aufsuchen
Nebenwirkungen
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- allergische Hautreaktionen gegen Bestandteile der Cremegrundlage
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Erstverschlimmerung
- Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern
- In diesem Fall Arzneimittel absetzen und Arzt aufsuchen
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.