Gingium 240 mg Filmtabl (20 St)

Hersteller HEXAL AG
Wirkstoff Ginkgoblätter Trockenextrakt (35-67:1) Auszugsmi
Wirkstoff Menge 240 mg
ATC Code N06DX02
Preis 35,07 €
Menge 20 St
Darreichung (DAR) FTA
Norm Keine Angabe
Gingium 240 mg Filmtabl (20 St)

Medikamente Prospekt

Ginkgo Flavonoidglykoside52.8-64.8mg
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)Croscarmellose, NatriumsalzHilfsstoff
(H)Dimeticon 350Hilfsstoff
(H)Eisen (III) oxidHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Macrogol 1500Hilfsstoff
(H)Magnesium stearat (Ph. Eur.) [pflanzlich]Hilfsstoff
(H)MaisstärkeHilfsstoff
(H)Polyethylenglykol (5) stearyletherHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)SorbinsäureKonservierungsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe0.0114BE
(H)Gesamt Natrium IonZusatzangabe<23 (23)mg
Gesamt Natrium Ion<1mmol
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegenüber Ginkgo biloba oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, Schwangerschaft.

Art der Anwendung



  • Die Filmtabletten nicht im Liegen einnehmen. Die Filmtabletten werden unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit (vorzugsweise ein Glas Trinkwasser) eingenommen. Die Einnahme kann unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen.

Dosierung



  • Erwachsene ab 18 Jahren nehmen 1-mal täglich 1 Filmtablette ein (entsprechend 240 mg Ginkgo-Extrakt pro Tag).
  • Die Behandlung soll mindestens 8 Wochen betragen. Wenn nach 3 Monaten keine Besserung der Symptome eingetreten ist oder sich die Krankheitssymptome verstärken, ist vom Arzt zu überprüfen, ob die Weiterführung der Behandlung noch gerechtfertigt ist.
  • Kinder und Jugendliche
    • Es gibt keine relevante Indikation für Kinder und Jugendliche.
  • Anwendung bei eingeschränkter Nieren-/Leberfunktion
    • Für konkrete Dosierungsempfehlungen bei eingeschränkter Nieren-/Leberfunktion gibt es keine hinreichenden Daten.

Indikation



  • Zur Verbesserung einer altersbedingten kognitiven Beeinträchtigung und der Lebensqualität bei leichter Demenz.

Nebenwirkungen



  • Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
  • Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
    • sehr häufig: mehr als 1 von 10 Behandelten
    • häufig: 1 bis 10 Behandelte von 100
    • gelegentlich: 1 bis 10 Behandelte von 1.000
    • selten: 1 bis 10 Behandelte von 10.000
    • sehr selten: weniger als 1 von 10.000 Behandelten
    • nicht bekannt: Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar
  • Mögliche Nebenwirkungen (aufgeführt nach Systemorganklasse und Häufigkeit):
    • Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems:
      • Blutungen an einzelnen Organen (Auge, Nase, Gehirn, Gastrointestinaltrakt), Häufigkeit nicht bekannt
    • Erkrankungen des Nervensystems:
      • Kopfschmerzen, sehr häufig
      • Benommenheit/Schwindel, häufig
    • Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts:
      • Diarrhoe, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, häufig
    • Erkrankungen des Immunsystems:
      • Überempfindlichkeitsreaktionen (allergischer Schock), Häufigkeit nicht bekannt
    • Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes:
      • allergische Hautreaktionen (Erythem, +ANY-dem, Juckreiz), Häufigkeit nicht bekannt
  • In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, beim Auftreten von Nebenwirkungen das Arzneimittel abzusetzen und den Arzt aufzusuchen.

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
    • Bei krankhaft erhöhter Blutungsneigung (hämorrhagische Diathese) sowie bei gleichzeitiger Behandlung mit Antikoagulanzien und Thrombozytenaggregationshemmern sollte dieses Arzneimittel nur nach Rücksprache mit einem Arzt angewendet werden.
    • Da es einzelne Hinweise darauf gibt, dass Ginkgo-haltige Präparate die Blutungsbereitschaft erhöhen könnten, sollte dieses Arzneimittel vorsichtshalber 3 bis 4 Tage vor einer Operation abgesetzt werden.
    • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Epileptikern durch die Einnahme von Ginkgo-Zubereitungen das Auftreten weiterer Krampfanfälle gefördert wird.
    • Die gleichzeitige Anwendung von Ginkgo biloba-haltigen Arzneimitteln und Efavirenz wird nicht empfohlen.
    • Patienten mit der seltenen hereditären Galactose-Intoleranz, völligem Lactase-Mangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption sollten GingiumArgA8-/sup> 240 mg nicht einnehmen.
    • GingiumArgA8-/sup> 240 mg enthält weniger als 1 mmol Natrium (23 mg) pro Filmtablette, d.h. es ist nahezu ,natriumfrei+ACY-quot,.
  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen
    • Bei gleichzeitiger Einnahme dieses Arzneimittels mit Antikoagulanzien (wie z. B. Phenprocoumon und Warfarin) oder Thrombozytenaggregationshemmern (wie z. B. Clopidogrel, Acetylsalicylsäure und anderen nichtsteroidalen Antirheumatika) kann eine Wirkungsbeeinflussung nicht ausgeschlossen werden.
    • Die verfügbaren Studien mit Warfarin weisen nicht auf Wechselwirkungen zwischen Warfarin und Ginkgo biloba hin. Es sollten jedoch geeignete Laborkontrollen bei Beginn, bei einer Änderung der Dosierung, bei der Beendigung der Therapie oder bei einem Wechsel des Medikaments durchgeführt werden.
    • Wie für alle Arzneimittel kann auch für GingiumArgA8-/sup> 240 mg ein Einfluss auf die Metabolisierung verschiedener anderer Arzneimittel über Cytochrom-P450-3A4, -1A2, -2C19 nicht ausgeschlossen werden, was Wirkungsstärke und/oder Wirkungsdauer der betroffenen Arzneimittel beeinflussen könnte. Ausreichende Untersuchungen hierzu liegen nicht vor.
    • Die gleichzeitige Anwendung von Ginkgo biloba-Zubereitungen und Efavirenz wird nicht empfohlen. Die Wirkstoffkonzentration von Efavirenz im Plasma kann erniedrigt werden.
  • Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
    • Untersuchungen über die Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen wurden nicht durchgeführt.
  • Überdosierung
    • Intoxikationserscheinungen sind bisher nicht bekannt.
    • Spezifische Gegenmittel bei Intoxikation sind nicht bekannt. Die Behandlung sollte in Abhängigkeit vom klinischen Bild erfolgen.

Kontraindikation (relativ)



keine Informationen vorhanden

Schwangerschaftshinweise



  • Da es einzelne Hinweise darauf gibt, dass Ginkgo-haltige Präparate die Blutungsbereitschaft erhöhen könnten, darf dieses Arzneimittel während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden.
  • Tierexperimentelle Studien an drei Spezies ergaben keinen Hinweis auf embryotoxische oder teratogene Effekte des in GingiumArgA8-/sup> 240 mg enthaltenen quantifizierten Extraktes
  • Fertilität
    • Es liegen nur unzureichende Daten zu möglichen Effekten von Ginkgo-Extrakten auf die Fertilität vor. Bei Ratten induzierte der in GingiumArgA8-/sup> 240 mg enthaltene quantifizierte Extrakt keine unerwünschten Wirkungen auf die männliche und weibliche Fertilität.

Stillzeithinweise



  • Dieses Arzneimittel soll während der Stillzeit nicht angewendet werden, da keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen. Es ist nicht bekannt, ob die Inhaltsstoffe des Extraktes in die Muttermilch übergehen.

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Ginkgo-biloba-Blätterextrakt (Aceton-Wasser-Auszug, standardisiert) 240 mg Tagesdosis nur zur Behandlung der Demenz. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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