Gastricholan L (2X50 ml)

Hersteller Südmedica GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code A03AX
Preis 14,04 €
Menge 2X50 ml
Darreichung (DAR) FLE
Norm N3
Gastricholan L (2X50 ml)

Medikamente Prospekt

Pfefferminzblätter Tinktur, (1:5), Auszugsmittel: Ethanol 34% (V/V)
(H)EthanolHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Art der Anwendung



  • Einnahme der Flüssigkeit vor den Mahlzeiten
    • evtl. mit wenig Wasser

Dosierung



Basiseinheit: 1 g (22 Tropfen) Flüssigkeit enthält 1 g Tinktur (1:5) einer Mischung aus Pfefferminzblättern, bitterer Fenchel, Kamillenblüten (5,8:6,4:7,9).

  • Behandlung dyspeptischer Beschwerden, besonders mit leichten Krämpfen im Magen-Darm-Bereich, Blähungen, Völlegefühl
    • Allgemeine Dosierungsrichtlinie, die jeweilige Einzeldosis kann den Erfordernissen angepasst werden
      • Erwachsene und Heranwachsende > 12 Jahre
        • 35 Tropfen (= 1,7 ml Flüssigkeit) 5mal / Tag
        • Behandlungsdauer: entsprechend Verlauf der Beschwerden
      • Erwachsene bei starken Beschwerden
        • max. 70 Tropfen (= 3,4 ml Flüssigkeit) max. 4-mal / Tag
        • Behandlungsdauer: kurzfristig (max. 2 Tage)

Indikation



  • Behandlung dyspeptischer Beschwerden, besonders mit leichten Krämpfen im Magen-Darm-Bereich, Blähungen, Völlegefühl
    • Arzt konsultieren bei
      • AJg-gt, 1 Woche anhaltenden Beschwerden
      • regelmässig wiederkehrenden Beschwerden
      • bei allen unklaren Beschwerden

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält 0,5-3,0 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Carminativa, - ausgenommen bei Säuglingen und Kleinkindern Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist, von der genannten Ausnahme abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

Sponsor

Rechtliche Hinweise

Warnung

Unsere Website verkauft keine medikamente. Unsere Website dient nur zu Informationszwecken. Bitte konsultieren Sie Ihren Arzt, bevor Sie das Medikament einnehmen.