Hersteller | Serumwerk Bernburg AG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | A03AX |
Preis | 4,94 € |
Menge | 20 ml |
Darreichung (DAR) | FLU |
Norm | Keine Angabe |
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Pfefferminzblätter Extrakt | ||||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Sorbinsäure | Konservierungsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Vor dem Gebrauch die Flasche schütteln
- mit etwas Flüssigkeit vor den Mahlzeiten einnehmen
Aufbrauchfrist
- 4 Wochen
Dosierung
Basiseinheit: 20 ml, entsprechend 20,36 g (400 Tropfen) Lösung enthalten 11,32 g eines Auszugs (1:18,54) aus einem Gemisch von Kamillenblüten und Pfefferminzblättern (1:1), Auszugsmittel: Wasser
- bei leichten Verdauungsbeschwerden wie Völlegefühl und Blähungen
- 20 Tropfen 3 - 4mal / Tag
- Heranwachsende (ab 12 Jahren)
- 15 Tropfen 3 - 4mal / Tag
- Behandlungsdauer:
- bis zur Besserung der Beschwerden oder entsprechend der Empfehlung ihres Arztes
- bei akuten Beschwerden, die länger als 1 Woche andauern oder periodisch
wiederkehren: Rücksprache mit einem Arzt empfohlen
Indikation
- bei leichten Verdauungsbeschwerden wie Völlegefühl und Blähungen
- Hinweise
- traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist
- der Anwender sollte bei fortdauernden Krankheitssymptomen oder bei Auftreten anderer als in der Packungsbeilage erwähnten Nebenwirkungen einen Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultieren
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Wegen fehlender Daten zum Übergang in die Muttermilch muss im Einzelfall auf Basis der klinischen Gesamtsituation entschieden werden: bei zwingender Indikation abstillen oder Stillpause.
Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.