Hersteller | Hermes Arzneimittel GmbH |
Wirkstoff | Aluminium trichlorid 6-Wasser |
Wirkstoff Menge | 96,04 mg |
ATC Code | A01AD11 |
Preis | 9,01 € |
Menge | 50 ml |
Darreichung (DAR) | LIQ |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Aluminium Ion | 10.73 | mg | ||
(H) | Saccharin, Natriumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Salzsäure, konzentriert | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegen Alumniumchlorid
- Überempfindlichkeit gegen einen der sonstigen Bestandteile
- Kinder < 12 Jahre
Art der Anwendung
- zum Spülen oder Gurgeln nach Verdünnen
- nur verdünnt anwenden
- nicht einnehmen
- Anwendung nach den Mahlzeiten
Dosierung
- Traditionell angewendetes Arzneimittel bei leichten Entzuendungen des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut
- 30 Tropfen (1/2 Teelöffel) verdünnt in einem Glas mit kaltem Wasser (ca. 150 ml)
- mehrmals täglich spülen oder gurgeln
- Anwendungsdauer: bis zum Abklingen der Beschwerden
- Kinder < 12 Jahre: kontraindiziert
- 30 Tropfen (1/2 Teelöffel) verdünnt in einem Glas mit kaltem Wasser (ca. 150 ml)
- mehrmals täglich spülen oder gurgeln
- Anwendungsdauer: bis zum Abklingen der Beschwerden
- Kinder < 12 Jahre: kontraindiziert
Indikation
- Traditionell angewendet bei leichten Entzündungen des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut
Nebenwirkungen
- bisher sind keine Nebenwirkungen bekannt
Kontraindikation (relativ)
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- aufgrund unzureichender Untersuchungen sollte das Arzneimittel in der Schwangerschaft nicht angewendet werden
Stillzeithinweise
- aufgrund unzureichender Untersuchungen sollte das Arzneimittel in der Stillzeit nicht angewendet werden
Die Anwendung im 2. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung im 1. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Wegen fehlender Daten zum Übergang in die Muttermilch muss im Einzelfall auf Basis der klinischen Gesamtsituation entschieden werden: bei zwingender Indikation abstillen oder Stillpause.
Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.