Hersteller | Dr.Willmar Schwabe GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | N05C |
Preis | 21,9 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | FLU |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
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Melissenblätter Trockenextrakt, (4-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 30% (m/m) | 177 | mg | ||
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
(H) | Saccharin, Natriumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 5 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Baldrianwurzel Trockenextrakt, (3-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 62% (m/m), Melissenblätter Trockenextrakt, (4-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 30% (m/m) - peroral- Überemfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe
Art der Anwendung
- Lösung zum Einnehmen
Dosierung
Basiseinheit: 5 ml Lösung entsprechen 236 mg Trockenextrakt aus Baldrianwurzel und 177 mg Trockenextrakt aus Melissenblättern
- Behandlung von Unruhezuständen
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
- 5 ml Lösung 3mal / Tag
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
- Behandlung von nervös bedingten Einschlafstörungen
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
- 5 ml Lösung 1mal / Tag (1/2 - 1 Stunde vor dem Schlafengehen)
- falls notwendig: zusätzlich 5 ml vorher im Verlauf des Abends
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
- Dauer: prinzipiell nicht begrenzt, bei Anhalten oder Verschlimmerung: Arzt aufsuchen
Indikation
- Unruhezustände
- nervös bedingte Einschlafstörungen
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Baldrianwurzel Trockenextrakt, (3-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 62% (m/m), Melissenblätter Trockenextrakt, (4-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 30% (m/m) - peroralNebenwirkungen, wirkstoffbezogen
Keine Berücksichtigung des arzneimittelrechtlichen Zulassungsstatus des Präparats
- selten: größer bzw. gleich 1/10000 bis kleiner 1/1000
- Magen-Darm-Beschwerden (in der Regel reicht Absetzen des Arzneimittel, um Nebenwirkung verschwinden zu lassen)
- allergische Reaktionen (bei 1. Anzeichen Arzneimittel nicht nochmals einnehmen)
- ohne Häufigkeitsangabe
- Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Baldrianwurzel Trockenextrakt, (3-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 62% (m/m), Melissenblätter Trockenextrakt, (4-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 30% (m/m) - peroral- Kinder < 6 Jahre (keine ausreichenden Untersuchungen für Nutzen-Risiko-Abwägung)+ADs
für bestimmte Darreichungsform Kinder < 12 Jahre - Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Baldrianwurzel Trockenextrakt, (3-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 62% (m/m), Melissenblätter Trockenextrakt, (4-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 30% (m/m) - peroral- keine Ergebnisse experimenteller Untersuchungen für eine Nutzen-Risiko-Abwägung
- verbreitete Anwendung von Baldrianwurzel und Melissenblättern in der Schwangerschaft: bisher keine Anhaltspunkte für Risiken
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Baldrianwurzel Trockenextrakt, (3-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 62% (m/m), Melissenblätter Trockenextrakt, (4-6:1), Auszugsmittel: Ethanol 30% (m/m) - peroral- keine Ergebnisse experimenteller Untersuchungen für eine Nutzen-Risiko-Abwägung
- verbreitete Anwendung von Baldrianwurzel und Melissenblättern in der Stillzeit: bisher keine Anhaltspunkte für Risiken
Enthält 0,5-3,0 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.